Über acht Millionen Nutzer weltweit spielen das Online – Rollenspiel “World of Warcraft”. Im Spiel des Unternehmens Blizzard Entertainment geht es für die Spieler darum, in der fiktiven Welt “Azeroth”, bestehend aus den Kontinenten “Kalimdor” und “Östliche Königreiche”, alleine oder in Gruppen verschiedene Missionen zu erfüllen oder Schlachten zu schlagen. Dabei sammeln die Spieler Erfahrungspunkte und Belohnungen. Diese werden dann als virtuelles Gold gut geschrieben.
Da viel Geduld und Können erforderlich ist, um ein großes virtuelles Vermögen zu erreichen, hat sich in den letzten Jahren ein reger Handel auf Online-Auktionsplattformen wie eBay entwickelt. Die Spieler verkaufen dabei ihr virtuelles Vermögen gegen echtes Geld. Das erworbene Vermögen wird dann dem Erwerber gut geschrieben. Diese Auktionen nennt man Real Money Transfer (RMT) oder "Gold-Farming". Ziel des Käufers ist es, durch den Erwerb schneller in einen nächsthöheren Level eingestuft zu werden. eBay hat nun angekündigt, solche Auktionen in Zukunft in Amerika nicht mehr zuzulassen. Hintergrund sind die ungeklärten Eigentumsverhältnisse. Wer in den USA geistiges Eigentum verkauft, muss der Eigentümer desselben sein oder zumindest von diesem die Erlaubnis zum Vertrieb haben. Doch wer ist Eigentümer des virtuellen Vermögens in „World of Warcraft“? Der Spieler, der durch geschicktes Taktieren, dem Schließen von Bündnissen und durch erfolgreiche Kämpfen sein virtuelles Vermögen erarbeitet hat oder der Spiele-Anbieter Blizzard Entertainment. Diese Frage wird in Kreisen der Spieler zur Zeit heiß diskutiert.
eBay will diese Frage verständlicherweise nicht klären und hat angekündigt, in Zukunft Anbieter virtuellen Spiele-Vermögens ( der Spiele "World of Warcraft" und "Everquest") zu ermahnen, den Verkauf zu unterlassen. Erst nach mehrmaliger Missachtung der neuen Verkaufsrichtlinie soll es zu Sperrungen des jeweiligen Accounts kommen. Noch ist der Handel bei eBay Deutschland nicht untersagt. Aller Voraussicht nach, wird dies aber ebenfalls passieren. Nicht betroffen von dem Verkaufsverbot sind virtuelle Waren des Reality - Spiels "Second Life".
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Onlineauktionen: Rechtsanwalt Sören Siebert
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