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"Kugelblitz" Ailton mit einstweiliger Verfügung gegen eBay

Die Torjägerkanone erhält jeweils der beste Torschütze einer Fußball-Bundesliga-Saison. Sie wurde seit 1965 zunächst vom "Sportmagazin" und nach der Fusion mit der Zeitschrift "Kicker" vom "Kicker Sportmagazin" alljährlich vergeben. Im Jahr 2004 war der "Kugelblitz" Ailton mit 28 Treffern für seinen damaligen Verein SV Werder Bremen erfolgreich und erhielt die begehrte Trophäe. Nun hat der ehemalige Manager des brasilianischen Stürmers beim Auktionshaus eBay die Original-Torjägerkanone zum Verkauf angeboten. Er versucht dadurch, aus seiner Sicht noch ausstehende finanzielle Forderungen in Höhe von ca. 200.000.- Euro gegen Ailton zu begleichen. Im Vorfeld hatte er nach eigenen Angaben Ailton eine Abmahnung zukommen lassen und den Spieler aufgefordert seine Schulden zu bezahlen. eBay stoppte jedoch knapp 1,5 Stunden vor Ende der Auktionsfrist den Verkauf. Der bis dahin Meistbietende hatte bis dahin bereits über 600.000.- Euro geboten.

Hintergrund ist eine einstweilige Verfügung, die Ailton vor dem Landgericht Köln gegen den Verkauf erwirkt hatte. In dieser wird der Verkauf, die Veräußerung oder eine sonstige Verfügung der Torjägerkanone durch den ehemaligen Berater und Manager mit sofortiger Wirkung untersagt. eBay begründete dann auch den Stopp der Auktion mit dem Hinweis, dass das Unternehmen den Verkauf von Waren nicht unterstütze, deren Eigentumsverhältnisse ungeklärt sind. Der Ex-Manager ist über den Abbruch der Versteigerung angesichts des hohen gebotenen Betrages erbost und plant rechtliche Schritte. Er kündigte an, eBay auf Schadensersatz in Höhe des entgangenen Gewinns von 600.000.- Euro zu verklagen.

In § 4 der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzer der deutschsprachigen eBay-Webseite wird grundsätzlich auf die Möglichkeit seitens eBay hingewiesen, eine Auktion abzubrechen. Eine Löschung von Angeboten oder sonstigen Inhalten kann danach erfolgen, wenn "konkrete Anlasspunkte dafür bestehen, dass ein Mitglied gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die eBay-AGB oder die eBay-Grundsätze verletzt oder wenn eBay ein sonstiges berechtigtes Interesse hat (...)." Aufgrund der einstweiligen Verfügung des LG Köln sah sich eBay nun gezwungen, das laufende Angebot zu entfernen, da die Eigentumsfrage an der Torjägerkanone aus Sicht des Unternehmens ungeklärt ist.

 

Fazit:
Ob der Ex-Manager mit seiner geplanten Klage Erfolg haben wird, bleibt offen. Ailton kann sich jedoch freuen, da seine Trophäe nicht an einen finanzkräftigen Bieter verkauft wurde. Ein Abbruch einer laufenden Versteigerung bei und durch eBay ist jedoch nur in Ausnahmefällen möglich. Grundsätzlich können auch eBay-Händler ein eingestelltes Angebot zurückziehen. Ob dies im Einzelfall möglich ist, sollte durch Aufsuchen eines spezialiserten Rechtsanwaltes geklärt werden.

 

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung eCommerce und Internetauktionen: Rechtsanwalt Sören Siebert


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