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eBay darf Technologie für "Sofort-Kaufen"-Option weiter nutzen

Ein US-Gericht hat nun entschieden, dass eBay die auf seiner Plattform bereitgestellte Möglichkeit des "Sofort-Kaufen" weiter benutzen darf. Das Gericht hatte über die Klageschrift des US-Unternehmens MercExchange zu entscheiden, die eBay vorgeworfen hatten, mit der Verwendung gegen das Patentrecht verstoßen zu haben.

Vorausgegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen eBay und dem Patentlizenzierungsunternehmen. Das Gericht hat nun die von MercExchange beantragte einstweilige Verfügung zurück gewiesen. zuvor hatte bereits der oberste Gerichtshof in den USA den Fall zur Entscheidung wieder an das Distriktgericht zurück verwiesen. Der Lizenzvertreter hat nun Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt.

MercExchange hatte bis zum Jahr 2000 selbst eine Auktions-Plattform betrieben. Da das Unternehmen aber aus diesem Geschäftsbereich ausgestiegen ist, sahen die Richter keinen Grund der einstweiligen Verfügung stattzugeben. Zwar verletze eBay das geltend gemachte Patent, doch hatte das Unternehmen bereits vor einigen Jahren 25 Millionen US-Dollar an MercExchange als Entschädigung dafür gezahlt.

Fazit:
Verkäufer und Käufer bei eBay können also weiterhin auf die "Sofort-Kaufen"-Option zurückgreifen. Der jahrelange Rechtsstreit zwischen den beiden Unternehmen hat nun ein vorübergehendes Ende gefunden. Allerdings ist es wahrscheinlich dass weitere Entscheidungen folgen werden, da MercExchange bereits Rechtsmittel eingelegt hat und das Gericht zudem nicht ausgeschlossen hat, dass über die behandelte rechtliche Frage eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in den USA notwendig werden könnte. Auch ist bislang ungeklärt, ob die Anwendung der Funktion im inzwischen geänderten Design von eBay überhaupt noch eine Verletzung des Patentrechts darstellt.

Autor: Philipp Otto

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