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Die 10 häufigsten Fehler bei eBay-Verkäufen: Teil 1-das Impressum

eBay-Verkäufer werden mit zahllosen rechtlichen Vorgaben konfrontiert. Selbst kleinste Verstöße werden von Abmahnern gnadenlos verfolgt. In unserer Serie zeigen wir die 10 häufigsten Fehler bei eBay-Verkäufen und erklären, wie Sie diese vermeiden.

eBay-Fehler Nr. 1 - Kein Impressum

 

Nach § 5 Telemediengesetz (TMG) gilt die Impressumpflicht für alle geschäftsmäßigen Online-Angebote. Angegeben werden müssen Name und Anschrift des Verkäufers, deren Kontaktdaten, wie E-Mail und Telefonnummer, aber auch die Handelsregisternummer und Umsatzsteueridentifikationsnummer. Diese Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.

Praxis-Tipp:

Es genügt nicht, das Impressum auf der „mich-Seite“ darzustellen. Jede Angebotsseite sollte über ein vollständiges Impressum verfügen.  

auktionKanzlei Siebert:  Rechtsberatung und Prüfung eBay-Shops


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