eBay-Verkäufer werden mit zahllosen rechtlichen Vorgaben konfrontiert. Selbst kleinste Verstöße werden von Abmahnern gnadenlos verfolgt.In unserer Serie zeigen wir die 10 häufigsten Fehler bei eBay-Verkäufen und erklären, wie Sie diese vermeiden.
Teil 2 – die Widerrufsbelehrung
Achtung! Dieser Beitrag ist veraltet! Ausführungen zum aktuellen Widerrufsrecht 2010 finden Sie in unserem neuen Beitrag "Neue Widerrufsbelehrung 2010, was Onlineshopbetreiber und eBayHändler wissen müssen".
Es gibt kaum einen Rechtsbereich, in dem eine so große Unsicherheit bestehen, wie beim Widerrufsrecht. Eine fehlende Widerrufsbelehrung auf der eBay-Angebotsseite führt schnell zur Abmahnung. Wichtig ist, dass jeder gewerbliche Verkäufer eine wirksame Widerrufsbelehrung angeben muss. Wer genau bei eBay als „gewerblich“ gilt, kann man nicht pauschal beantworten. Einige Anhaltspunkte, als gewerblicher Anbieter gilt, wer unter anderen:
Praxis-Tipp:
Die Widerrufsbelehrung sollte nicht nur auf der „mich-Seite“ dargestellt werden, sondern möglichst im Volltext auf jeder Angebotsseite.
Kanzlei Siebert: Rechtssicher verkaufen bei eBay
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