
eBay-Verkäufer werden mit zahllosen rechtlichen Vorgaben konfrontiert. Selbst kleinste Verstöße werden von Abmahnern gnadenlos verfolgt.In unserer Serie zeigen wir die 10 häufigsten Fehler bei eBay-Verkäufen und erklären, wie Sie diese vermeiden.
Teil 3 – 14 Tage Widerrufsrecht bei eBay
Achtung! Dieser Beitrag ist veraltet! Ausführungen zum aktuellen Widerrufsrecht 2011 finden Sie in unserem neuen Beitrag "Neue Muster - Widerrufsbelehrung 2011, was Onlineshopbetreiber und eBayHändler wissen müssen".
Verbraucher haben gemäß § 312d Abs. 1 BGB das Recht, online gekaufte Ware innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzugeben. Die 14-Tages-Frist gilt aber nur, wenn die Belehrung über das Widerrufsrecht vor Vertragsschluss in Textform erfolgt. Da dies bei eBay aber nicht möglich ist (eine Belehrung auf der Artikelseite zählt nicht als Textform), muss bei eBay immer ein Widerrufsrecht von einem Monat eingeräumt werden.
Praxis-Tipp:
Abmahnungen wegen der Verwendung der Musterwiderrufsbelehrung (das Grundmuster des Bundesjustizministeriums geht von 14 Tagen aus) bei eBay kommen regelmäßig vor. Hier zeigt sich besonders deutlich, wie wichtig es ist, nicht einfach ungeprüft Mustertexte zu übernehmen. Ohne Prüfung des eBay-Shop durch einen Fachmann sind Abmahnungen vorprogrammiert.
Kanzlei-Siebert: Rechtssicher verkaufen bei eBay
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Der eRecht24 Praxisratgeber "Neues Widerrufsrecht 2011 für Onlineshops, eBay, Amazon & Co." enthält zahlreiche Hinweise und Muster zur neuen Widerrufsbelehrung (gültig ab 04.08.2011).