eBay-Verkäufer werden mit zahllosen rechtlichen Vorgaben konfrontiert. Selbst kleinste Verstöße werden von Abmahnern gnadenlos verfolgt.In unserer Serie zeigen wir die 10 häufigsten Fehler bei eBay-Verkäufen und erklären, wie Sie diese vermeiden.
Teil 5 - Übernahme fremder Produktbilder
Die Verwendung fremder Produktbilder stellt in der Regel eine Urheberrechtsverletzung dar, da Fotos immer urheberrechtlich geschützt sind. Daher dürfen die fremden Fotos nur mit Einwilligung der Rechteinhaber genutzt werden (OLG Brandenburg, Urteil vom 03.02.2009, Az.: 6 U 58/08).
Auch Produktbilder des Herstellers der angebotenen Ware dürfen nicht einfach verwendet werden.
Hier drohen neben Unterlassungsansprüchen und Abmahnkosten oftmals weitere Schadensersatzforderungen für die rechtswidrige Verwendung von Bildern bei eBay.
Praxis-Tipp:
Das Einholen einer Einwilligung ist oft umständlich, die Verwendung wird in der Regel auch nicht kostenfrei möglich sein. Als Alternative bleibt dann nur, eigene Foto von der angebotenen Ware zu verwenden.
Lassen Sie Ihren eBay-Shop von Rechtsanwalt Siebert prüfen:
www.kanzlei-siebert.de/ebay-shop.htm
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