eBay-Verkäufer werden mit zahllosen rechtlichen Vorgaben konfrontiert. Selbst kleinste Verstöße werden von Abmahnern gnadenlos verfolgt.In unserer Serie zeigen wir die 10 häufigsten Fehler bei eBay-Verkäufen und erklären, wie Sie diese vermeiden.
Teil 4 - Verwendung fremder Produkt-
beschreibungen
Auch die Verwendung fremder Produktbeschreibungen kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Anders als Fotos sind Texte allerdings nicht grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Texte müssen über eine so genannte Schöpfungshöhe verfügen. Wann dies der Fall ist, kann man nur im Einzelfall beurteilen. Anhaltspunkte für den urheberrechtlichen Schutz von Texten können sein:
Selbst wenn ein Text aber nicht urheberrechtlich geschützt ist, kann die Übernahme fremder Artikelbeschreibungen aber gegen Wettbewerbsrecht verstoßen.
Praxis-Tipp:
Da Texte wie Produktbeschreibungen oder Bewertungen urheberrechtlich und nach dem Wettbewerbsrecht gegen unzulässige Übernahme geschützt sein können, empfiehlt es sich nicht, nicht die Texte andere eBay-Mitglieder zu kopieren. Sie sollten stets eigene Produktbeschreibung oder vom Hersteller ausdrücklich für Händler freigegebene Texte verwenden.
Kanzlei Siebert
Rechtsberatung und Prüfung eBay-Shops
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