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eBay: Zahlreiche Neuregelungen für Verkäufer

Neues Jahr, neue Regeln: So zumindest sieht es beim Internet-Auktionshaus eBay aus, das kürzlich angekündigt hat, im Februar und April neue Bedingungen für den Verkauf von Artikeln einführen zu wollen. Die betrifft insbesondere Neuregelungen der Versandkosten, eine Paypal-Pflicht sowie Änderungen beim Powerseller-Status.

Neuregelungen bei Versandkosten

Bis dato gab es in einigen Kategorien einen Zwang zum kostenlosen Versand. Diese Regelung wird ab dem 8. Februar 2010 nunmehr durch die Einführung von Obergrenzen bei den Versandkosten ersetzt, um Verkäufern von Artikeln mit einem Startpreis von 1 EUR vor dem Risiko zu schützen, dass sie aufgrund der anfallenden Versandkosten mit dem Verkauf des Artikels ein Negativgeschäft machen.

So darf für Briefsendungen maximal 2,50 EUR an Porto verlangt werden, für Warensendungen maximal 2 EUR. In einigen Kategorien ist ein Versand via Päckchen und Paket zudem zugelassen, Preise an dieser Stelle bis zu 7 EUR für den Versand sind zulässig. Die Neuregelung soll nach wie vor die Verbraucher vor Abzocke mit den Versandkosten schützen.

Paypal-Zwang

Ab dem 25. Februar 2010 müssen alle  Verkäufer mit weniger als 50 Bewertungspunkten zwangsläufig Paypal als Zahlungsoption anbieten, um das Vertrauen der Käufer in solche Anbieter zu stärken. Ein geschickter Schachzug von eBay, kann die Tochterfirma Paypal somit wohl mit vielen Neuanmeldungen rechnen.

Neue Regelungen für Powerseller

Wer schon immer einmal davon geträumt hat, das "Powerseller"-Logo hinter seinem eBay-Mitgliedsnamen stehen zu haben, für den wird es ab April einfacher, seinen Traum zu verwirklichen:

Statt bisher 300 verkaufte Artikel in drei Monaten reichen ab April 180 verkaufte Artikel in drei Monaten bei einem jährlichen Mindestumsatz von 2500 EUR brutto, um bei entsprechend positiven Bewertungen und Erfüllung der Mindeststandards bei den Bewertungen in den Genuss des Powersellers-Status zu kommen.

auktionKanzlei Siebert:  Rechtsberatung und Prüfung eBay-Shops


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