Abmahnungen sind für eBay-Verkäufer an der Tagesordnung. Vor allem gewerbliche Anbieter sind mit zahllosen rechtlichen Vorgaben konfrontiert, Verstöße hiergegen werden von Abmahnern gnadenlos verfolgt. In unserer Serie zeigen wir die 10 häufigsten Fehler bei eBay-Verkäufen und erklären, wie Sie diese vermeiden.
Teil 6 – Unzulässige Werbung
Werbung ist immer dann unzulässig, wenn sie wettbewerbswidrig ist und andere Anbieter benachteiligt. So kann etwa vergleichende Werbung unzulässig sein, wenn sie sich nicht auf objektiv nahprüfbare Kriterien bezieht und sich der Anbieter so einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber seinen Konkurrenten verschafft.
Insbesondere bei eBay kann die Werbung mit Echtheitsgarantien irreführend sein. Auch die Option versicherter oder unversicherter Versand kann als Irreführung des Käufers angesehen werden, da der Kunde bei der Option unversicherter Versand der Auffassung sein könnte, er müsse das Risiko des Versands tragen. Der gewerbliche Verkäufer trägt aber in jedem Fall das Risiko des Versands an den Käufer (Landgerichts Bochum, Urteil vom 10.02.2009, Az.: 12 O 12/09).
Praxis-Tipp:
Insbesondere bei Werbeaussagen wird von Verkäufern - oftmals versehentlich - viel falsch gemacht. Lassen Sie sich hier besser fachlich beraten.
Rechtsberatung und Prüfung eBay-Shops
www.kanzlei-siebert.de/ebay-shop.htm
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