Abmahnungen sind für eBay-Verkäufer an der Tagesordnung. Vor allem gewerbliche Anbieter sind mit zahllosen rechtlichen Vorgaben konfrontiert, Verstöße hiergegen werden von Abmahnern gnadenlos verfolgt. In unserer Serie zeigen wir die 10 häufigsten Fehler bei eBay-Verkäufen und erklären, wie Sie diese vermeiden.
Teil 7 - Keine eindeutigen Preisangaben
Jeder Verkäufer, der als Unternehmer handelt, ist verpflichtet den Endpreis seiner Waren anzugeben. Dies beinhaltet zum einen die Angabe der Umsatzsteuer oder ein Hinweis auf eine Umsatzsteuerbefreiung des Anbieters.
Zum anderen muss der Kunde genau erkennen, welche Versandkosten er zu zahlen hat und zwar bevor er ein Angebot abgibt.
Der Hinweis darauf, dass der Verkäufer die eBay-Gebühren trägt, ist unzulässig und kann abgemahnt werden. Auch die Option versicherter oder unversicherter Versand kann als Irreführung des Käufers angesehen werden, da der gewerbliche Verkäufer in jedem Fall das Risiko des Versands an den Käufer trägt.
Rechtssicher verkaufen bei eBay
www.kanzlei-siebert.de/ebay-shop.htm
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