Sie sind hier: Internetrecht News Onlineauktionen Die 10 häufigsten Fehler bei eBay-Verkäufen: Teil 8-Verkürzung der Gewährleistung

Die 10 häufigsten Fehler bei eBay-Verkäufen: Teil 8-Verkürzung der Gewährleistung

Abmahnungen sind für eBay-Verkäufer an der Tagesordnung. Vor allem gewerbliche Anbieter sind mit zahllosen rechtlichen Vorgaben konfrontiert, Verstöße hiergegen werden von Abmahnern gnadenlos verfolgt. In unserer Serie zeigen wir die 10 häufigsten Fehler bei eBay-Verkäufen und erklären, wie Sie diese vermeiden.

Teil 8 - Unzulässige Verkürzung der Gewährleistung

Dem Käufer stehen beim Kauf von Waren eines gewerblichen Verkäufers Gewährleistungsrechte zu. Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich zwei Jahre und sie beginnt mit der Übergabe der Ware an den Käufer. Diese Gewährleistung des Verkäufers hat nichts mit der Garantie zu tun. Eine Garantie gibt in der Regel der Hersteller. Diese gilt oft ebenfalls zwei Jahre, es gibt aber auch kürzere oder längere Garantien.

Unter Umständen kann die Gewährleistungsfrist auch verkürzt werden. Gegenüber privaten Käufern (Verbraucher) geht das aber nur, wenn es sich nicht um Neuware sondern um gebrauchte Waren handelt. Dann beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.

Rechtssicher verkaufen bei eBay  
www.kanzlei-siebert.de/ebay-shop.htm


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