Abmahnungen sind für eBay-Verkäufer an der Tagesordnung. Vor allem gewerbliche Anbieter sind mit zahllosen rechtlichen Vorgaben konfrontiert, Verstöße hiergegen werden von Abmahnern gnadenlos verfolgt. In unserer Serie zeigen wir die 10 häufigsten Fehler bei eBay-Verkäufen und erklären, wie Sie diese vermeiden.
Teil 10 - Handel mit Markenware
Auch das Anbieten von Markenware kann Abmahnungen und Gerichtsverfahren zur Folge haben. Dabei geht es nicht um die Fälle, in denen Fälschungen angeboten werden.
Grundsätzlich ist der Handel mit originaler Markenware zwar gestattet, wenn diese nicht durch Dritte manipuliert oder verschlechtert wurde. Der Markeninhaber kann den Verkauf der Markenware aber untersagen, wenn die Waren noch nicht in Deutschland, der EU oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) auf den Markt gebracht wurde.
Vorsicht ist deshalb vor allem bei dem Verkauf von Ware angebracht, die direkt aus dem nichteuropäischen Ausland bezogen wird und vom Hersteller lediglich in eigenen Läden oder im eigenen Online-Shop angeboten werden.
Rechtssicher verkaufen bei eBay
www.kanzlei-siebert.de/ebay-shop.htm
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