Mit einer peinlichen Panne hat das Projekt der Staatsanwaltschaft Magdeburg, als Verkäuferin bei eBay konfiszierte Ware wie Schmuck zu verkaufen, begonnen. Die Kontaktanschrift "Das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Justizministerium des Landes Sachsen-Anhalt, dieses vertreten durch den Generalstaatsanwalt in Naumburg, dieser vertreten durch den Leitenden Oberstaatsanwalt in Magdeburg" erwies sich für den Zugang eines Schreibens als unüberwindbares Hindernis.
eBay wollte im Rahmen der Anmeldung den Verkäufer-Account der Staatsanwaltschaft als "geprüftes Mitglied" registrieren. Geprüfte Mitglieder gelten bei eBay als besonders vertrauenswürdige Nutzer. Voraussetzung ist allerdings die Überprüfung der angegebenen Adresse. Die Verifizierung erfolgt durch die Zusendung eines Codes, mit dem sich der Nutzer nach Erhalt auf der Website von eBay einloggen muss. Das Schreiben mit dem Code wird allerdings nur gegen Vorlage eines Personalausweises oder eines Reisepasses herausgegeben. Dies ist nun gründlich misslungen und das Schreiben kam mit dem Vermerk "unzustellbar" zurück. Daraufhin wurde das Konto "justiz-magdeburg" gesperrt.
Eine Sprecherin des Justizministeriums in Sachsen-Anhalt sprach in einer Stellungnahme gegenüber Heise online daraufhin von einem "Super-Gau". Inzwischen ist es der Staatsanwaltschaft jedoch gelungen, dem Auktionshaus eine korrekte Postanschrift mitzuteilen und das gesperrte Konto wieder freischalten zu lassen.
Fazit:
Auch prominente Verkäufer müssen sich mit dem Anmeldeverfahren vertraut machen. Dass dies in diesem Fall gründlich misslungen ist, hat der Behörde viel Spott eingebracht.
Autor: Philipp Otto
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