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Paypal-Pflicht bei eBay: Bundeskartellamt prüft Wettbewerbsverstoß

Seit Ende Februar verpflichtet eBay mehr Verkäufer zur Nutzung des eigenen Bezahldienstes  Paypal. Demnach können Verkäufer mit weniger als 50 Bewertungspunkten ab dem 25. Februar 2010 nur dann Artikel einstellen, wenn sie PayPal als Zahlungsmethode anbieten. So sollen nach Angaben von eBay die Anzahl möglicher Käufer und entsprechend auch Ihre Verkaufschancen erhöht werden.

Von dieser Regeländerung sind hauptsächlich private Anbieter und Gelegenheitsnutzer betroffen. Bislang konnten neue Verkäufer und Gelegenheitsnutzer selbst entscheiden, ob die Zahlungsmethode über Paypal anbieten oder nicht. Künftig kommen sie nicht mehr umhin, ein PayPal-Konto zu eröffnen und zu nutzen. Im Hinblick auf die Nutzung von Paypal muss allerdings auch erwähnt werden, dass bei der Nutzung den Verkäufern zusätzliche Gebühren von bis zu 3,9 Prozent vom Verkaufspreis entstehen. Alle eBay-Mitglieder wurden Anfang Februar in einer Mail von eBay über die „Regeländerung für Verkäufer“ informiert.

Nachdem sich mehrere eBay-Verkäufer beim Bundeskartellamt über eBay beschwert haben, prüft dies nun, ob durch die Paypal-Pflicht ein Wettbewerbsverstoß vorliegt. Es wird geprüft, ob eBay seine Marktposition missbraucht. Voraussetzung dafür ist, dass eBay eine marktbeherrschende Stellung besitzt. Dies ist bisher noch unklar, da es große Wettbewerber am Markt gibt, wie beispielsweise Amazon.

Fazit:

Es bleibt abzuwarten, wie das Bundeskartellamt das Geschehen einschätzt. Fest steht, dass die Paypal-Pflicht auch Nachteile für eBay mit sich bringen kann. Verkäufer mit weniger als 50 Bewertungspunkten verzichten möglicherweise auf eine Paypal-Anmeldung und bieten ihre Waren beim eBay-Konkurrenten Amazon an.


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