Gute Nachrichten für eBay: Das Bundeskartellamt hat entschieden, kein Verfahren gegen das Auktionshaus wegen der seit Februar eingeführten Paypal-Pflicht für eBay-Verkäufer zu eröffnen. eBay hatte alle Verkäufer mit unter 50 Bewertungspunkten dazu verpflichtet, bei den Angeboten die für Verkäufer kostenpflichtige Zahlungsoption Paypal anzubieten, um weiteres Vertrauen gerade neuen Verkäufern gegenüber zu schaffen.
Gegen diese Neuregelung gab es einige Beschwerden, sodass sich das Bundeskartellamt mit der Frage beschäftigte, ob die Neuregelung der eBay-AGB kartellrechtlich konfirm ist.
Die Entscheidung
Bei der Entscheidung, kein kartellrechtliches Verfahren gegen eBay einzuleiten, wurden nach Informationen des Bundeskartellamtes vor allem die folgenden Gründe berücksichtigt:
Zum einen liegt nach Ansicht des Bundeskartellamtes kein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vor, da eBay sehr wohl mit anderen Auktionshäusern und Vertriebswegen im Wettbewerb stehe. Zum anderen konnte eBay nachweisen, dass nach der Einführung einer entsprechenden Paypal-Pflicht in anderen Ländern die Zahl der Käufer-Beschwerde deutlich zurückgegangen sind und der Käufer nicht zuletzt nachwievor auch die Möglichkeit habe, auf anderen Wegen als mit Paypal seine auf eBay gekauften Waren zu bezahlen, sofern dies vom Verkäufer angeboten wird.
Fazit:
Man darf gespannt sein, ob die getroffene Neuregelung auch in Deutschland zu einer nachhaltigen Erhöhung der Zufriedenheit von Käufern auf eBay führt – eBay selbst dürfte die Entscheidung des Bundeskartellamtes freuen, wenn man einmal bedenkt, dass die Tochterfirma Paypal mit jeder über Paypal abgewickelten eBay-Transaktion verdient.
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