
Auch auf eBay, Amazon, Yatego & Co können Händler ab dem 11.06.2010 ein Widerrufsrecht mit einer 14tägigen Widerrufsfrist einräumen.
Dies war bisher nicht möglich, eBay-Händler hatten hier jahrelang einen Nachteil gegenüber den Händlern in Onlineshops. Grund dafür war, dass eine Belehrung in Textform vor Vertragsschluss notwendig war, um dem Kunden ein 14tagiges Widerrufsrecht zu bieten. Auf Plattformen wie eBay war das aber nicht möglich, man weiß vor Auktionsende ja gar nicht, wer Vertragspartner wird.
Nach neuer Rechtslage ist es bei entsprechender Gestaltung jetzt auch möglich, bei eBay mit einer Widerrufsfrist von 14 Tagen zu belehren. Allerdings ist es nicht so, dass bei eBay automatisch für alle Händler ein Widerrufsrecht von 14 Tagen gilt. Dies ist nur der Fall, wenn sowohl vor Vertragsschluss als auch unmittelbar nach Vertragsschluss in Textform belehrt wird.
Hier finden Sie ein Muster für eine Widerrufsbelehrung, die Sie sowohl bei eBay als auch in Ihrem Onlineshop verwenden können. Das Muster steht Ihnen sofort nach Bestellung zur Verfügung. Sie können die Belehrung einfach kopieren und in Ihre eBay-Angebote kopieren.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.
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Der eRecht24 Praxisratgeber "Neues Widerrufsrecht 2011 für Onlineshops, eBay, Amazon & Co." enthält zahlreiche Hinweise und Muster zur neuen Widerrufsbelehrung (gültig ab 04.08.2011).