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Onlineauktion: Schadensersatz für Verwendung von Fotos bei eBay & Co

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Das Verwenden von Bildern und Fotos beim Erstellen von Verkaufsangeboten für Onlineauktionen wie eBay führt meist zu einer höheren Nachfrage. Was hierbei zu beachten ist, zeigt die folgende Entscheidung des OLG Brandenburg.

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Was war geschehen?

Der Beklagte bot bei einer Onlineauktion privat einen GPS-Empfänger zum Verkauf an. Dabei unterlegte er sein Angebot mit einem Foto des Klägers. Daraufhin erfolgte von dem Kläger eine Abmahnung wegen der unberechtigten Verwendung des Bildes. Zusätzlich verlangte er Schadensersatz in Form fiktiver Lizenzgebühren.

Entscheidung des Gerichts

Das Brandenburgische Oberlandesgericht gab in seiner Entscheidung vom 03.02.2009 (Az.: 6 U 58/08) dem Kläger Recht. Das vorinstanzliche Gericht stellte fest, dass der Kläger Urheber der streitgegenständlichen Fotos sei. Zudem konnte nach Ansicht der Richter zweifelsfrei dargelegt werden, dass sich der Beklagte keine Einwilligung für die Verwendung der Bilder eingeholt habe und dies auch nicht beabsichtigte. Daher schuldet der Beklagte dem Kläger Schadensersatz. Dieser ist nach Wahl des Klägers in Form einer angemessenen Lizenzgebühr zu entrichten. Als angemessen gilt eine Lizenzgebühr, die bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte. Daraufhin erkannten die Richter eine Lizenzgebühr in Höhe von 40 Euro an. Der Beklagte hat zudem die Anwaltsgebühren in Höhe von 100 Euro zu entrichten.

Fazit

Die vorliegende Entscheidung zeigt zum wiederholten Mal, dass fremde Fotos nur mit der Einwilligung des Urhebers verwendet werden dürfen. Andernfalls drohen Abmahnungen und Schadensersatzforderungen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Beitrag "Fotos, Filme, Bildrechte & Co: Was darf ich auf der eigenen Website und im Onlineshop veröffentlichen?"

Onlineauktion: Schadensersatz für Verwendung von Fotos bei eBay & Co
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