Ein äußerst umstrittenes Urteil des Amtsgericht (AG) Pforzheim (Az.: 8 Cs 84 Js 5040/07) wurde nun aktuell durch das Landgericht (LG) Karlsruhe (Az.:18 AK 136/07, Urteil vom 28.09.2007) gekippt und der Angeklagte freigesprochen. Der Software-Ingenieur hatte über das Online-Auktionsportal eBay unbewusst ein gestohlenes Navigationsgerät erworben. Nach dem Kauf des Schnäppchen wurde er allerdings wegen Hehlerei angeklagt und verurteilt. Das Amtsgericht argumentierte dabei mit einer abenteuerlichen Indizien-Kette. Dieses Vorgehen hatte Rechtsanwalt Sören Siebert auf Spiegel Online ebenfalls kritisch kommentiert.
Das LG Karlsruhe warnte nun in der mündlichen Begründung des Urteils davor, alltägliches Verhalten zu kriminalisieren. Insbesondere hat der eBay-Käufer nicht bewusst Diebesgut erworben. Alleine ein niedriger Startpreis für das Gebot oder ein günstiger Kauf des „Navi“ sind nach Ansicht des Gerichts keine Indizien für den Tatbestand der Hehlerei. Auch widersprach das LG der vorherigen Entscheidung hinsichtlich der Herkunft des Käufers. Auch wenn der Verkäufer aus Polen stammt, reicht dies ebenfalls noch nicht dafür, einen Verdachtsmoment zu konstruieren. Schließlich werden auch in Polen Navigationsgeräte dieser Art regulär im Handel verkauft.
Der Entscheidung des Gerichts lag dabei auch eine geänderte Argumentation der zuständigen Staatsanwaltschaft zugrunde. Diese beantragte im Verfahren vor dem LG Karlsruhe nun einen Freispruch für den beschuldigten Software-Ingenieur. Dem ist das Gericht dann gefolgt.
Fazit:
Durch das Urteil des LG Karlsruhe wurde eine abenteuerliche Entscheidung der Vorinstanz kassiert. Dies ist gut für eBay-Käufer, da so der Verbraucherschutz gestärkt wird. Im vorliegenden Fall hatte der Käufer schlicht keine Kenntnis davon, dass das Gerät aus einem Diebstahl stammte. Problematischer könnte allerdings der Kauf in einer vergleichbaren Konstellation sein, wenn man diesen über die Option "Sofort Kaufen" vornimmt. Bislang fehlt eine höchstrichterliche Entscheidung zu den jeweiligen Konstellationen. Um wirklich Rechtssicherheit zu schaffen, sind diese aber dringend nötig.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Strafrecht im Internet und Online-Auktionen: Rechtsanwalt Sören Siebert
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