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1. FC Nürnberg siegt vor Landgericht im Streit um überteuerte Eintrittskarten für Heimspiele

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einem Unternehmen aus Südniedersachsen untersagt, im geschäftlichen Verkehr Eintrittskarten für Heimspiele des 1.
FC Nürnberg insbesondere über Internet-Auktionshäuser und/oder zu einem höheren Preis weiter zu veräußern, als ihn der 1.FC Nürnberg selbst fordert.

Das Unternehmen aus Südniedersachsen hatte Eintrittskarten zu Spielen des 1.FC Nürnberg im Internet zum Kauf angeboten und dabei Preise verlangt, die über den Verkaufspreisen des 1.FC Nürnberg lagen. Der 1.FC Nürnberg erwirkte daraufhin beim Landgericht Nürnberg-Fürth eine einstweilige Verfügung, mit der dem Unternehmen aus Südniedersachsen die Veräußerung von Eintrittskarten für Spiele des 1.FC Nürnberg insbesondere über Internet-Auktionshäuser und/oder zu höheren Preisen untersagt wurde. Das Unternehmen aus Südniedersachsen legte hiergegen Widerspruch ein.

Mit seinem Endurteil hat nun das Landgericht Nürnberg-Fürth seine einstweilige Verfügung bestätigt. Dabei stellten die Richter nochmals klar, dass das ausgesprochene Veräußerungsverbot nur für Eintrittskarten zu Heimspielen des 1.FC Nürnberg gilt. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der 1.FC Nürnberg den gewerblichen Weiterverkauf von Eintrittskarten zu Heimspielen der eigenen Mannschaft in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam untersagt habe. Auch habe der 1. FC Nürnberg ein berechtigtes Interesse daran, dass sich keine Schwarzmarktstrukturen bilden. Neben seinen eigenen wirtschaftlichen Interessen habe er auch auf seine Fans Rücksicht zu nehmen, die attraktive Heimspiele zu erschwinglichen Preisen besuchen wollen.

Fazit:

Wäre es gewerblichen Unternehmen möglich, Karten für attraktive Heimspiele in größerer Zahl anzukaufen, um diese dann zu deutlich höheren Preisen anzubieten, würde vielen Fans mit niedrigen Einkommen der Besuch solcher Spiele wirtschaftlich unmöglich gemacht.

Quelle: 12.07.2007 - 1 HK O 3849/07, Landgericht Nürnberg-Fürth - PM vom 12.7.2007

 

Rechtsberatung Internet-Auktionen: Rechtsanwalt Sören Siebert


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