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eBay: Schadensersatz des Höchstbietenden bei vorzeitigem Abbruch einer Auktion?

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 Die Auktionsplattform eBay bleibt auch im Jahr 2012 weiterhin Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. So hatte sich AG Nürtingen Mitte Januar mit der Frage zu befassen, ob sich ein eBay Verkäufer schadensersatzpflichtig macht, wenn er die angebotene Sache zwischenzeitlich veräußert hat.

Was ist geschehen?

Im streitgegenständlichen Fall bot ein Verkäufer im Rahmen einer Internet Auktion auf der Plattform eBay Winterreifen zum Verkauf an. Noch bevor die Auktion ablief, beendete der Verkäufer das Angebot, da er die Reifen zwischenzeitlich auf andere Weise verkaufen konnte.

Zum dem Zeitpunkt, als der Verkäufer die Auktion beendete, hatte der Höchstbietende bereits das Mindestgebot in Höhe von 1.- Euro für die Reifen abgegeben.

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Als sich der Verkäufer weigerte, den Vertrag anzuerkennen, beschritt der Höchstbietende den Rechtsweg und verlangte Schadensersatz.

Entscheidung des Gerichts

Schließlich hatte sich Mitte Januar 2012 das Amtsgericht Nürtingen mit dem Rechtsstreit zu befassen und entschied (Urteil vom 16.01.2012 – Az.: 11 C 1881/11), dass auch bei vorzeitigem Ende einer eBay-Auktion ein Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbietenden zustande komme.

Zwar kann entsprechend einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Juni 2011 (Urteil vom 08.06.2011 – Az.: VIII ZR 305/10)  das vorzeitige Beenden einer Auktion bei eBay ausnahmsweise zulässig sein, wenn die Sache ohne Verschulden des Verkäufers abhanden komme, z.B. wenn der Artikel gestohlen werde.

Anders als im Fall des BGH sahen die Richter des AG Nürtingen diese Ausnahme vorliegend jedoch nicht als gegeben an, da der Verkäufer nicht unverschuldet, sondern vielmehr selbst dafür sorgte, dass er die in der Auktion angebotenen Reifen außerhalb von eBay verkaufte. Damit wurde das Angebot vielmehr unberechtigt zurückgezogen, so dass der Beklagte zum Schadensersatz verpflichtet anzusehen sei.

Als Schadensbetrag bezifferte das Amtsgericht Nürtingen die Differenz zwischen dem objektiven Wert der Autoreifen und dem Höchstgebot. Da die Reifen einen Wert von 579 Euro hatten und der Höchstbietende lediglich 1 Euro bot, verurteilte das AG Nürtingen den Verkäufer zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe des Differenzbetrags von 578.- Euro.

Fazit 

Der anderweitige Verkauf der im Rahmen einer Internetauktion angebotenen Ware berechtigt also nicht zum Abbruch der Auktion, sondern vielmehr kommt ein Vertrag mit dem Höchstbietenden zustande. Da der Verkäufer jedoch dann außer Stande ist, die Ware zu liefern, steht dem Höchstbietenden ein Schadensersatzanspruch zu. Zu einem ähnlichen Ergebnis gelangt das vorzeitige Beenden einer Auktion bei eBay ausnahmsweise zulässig.

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