Anzeige

Sie sind hier: Internetrecht News Onlineauktionen eBay & Co. : Bei vorzeitig beendeter Auktion muss an Höchstbietenden verkauft werden

eBay & Co. : Bei vorzeitig beendeter Auktion muss an Höchstbietenden verkauft werden

7182
2 Bewertungen, Durchschnitt 5.00 von 5
eBay & Co. : Bei vorzeitig beendeter Auktion muss an Höchstbietenden verkauft werden5.00 von 5 basiert auf 2 Bewertungen.

eBay & Co. : Bei vorzeitig beendeter Auktion muss an Höchstbietenden verkauft werden

Grundsätzlich führt das vorzeitige Beenden von eBay Auktionen zum Vertragsschluss zwischen Anbieter der Auktion und dem Höchstbietenden. Das LG Detmold hatte zu entscheiden, ob dies auch dann gilt, wenn eine Auktion über einen Wohnwagen bei einem Höchstgebot von 56 Euro abgebrochen wird.

Was ist geschehen?

Eine private Händlerin auf der Internet-Auktionsplattform eBay bot am 05. April 2011 im Rahmen einer Internet-Auktion einen Wohnwagen der Marke „Weippert 745 Luxus“ mit Baujahr 1993 an. Der Wagen hatte in etwa einen Wert von 2.000€ und wurde zu Beginn mit einem Mindestgebot von 1,00€ zum Verkauf angeboten.

Als die Händlerin die Auktion am Folgetag abbrach – der Lebensgefährte wollte den Wohnwagen anderweitig anbieten - war bereits ein Höchstgebot in Höhe von 56,00€ abgegeben. Während die Verkäuferin des Wohnwagens mit dem Abbruch der Auktion die Sache als „erledigt“ ansah, verlangte der Höchstbietende die Übereignung des Kfz Zug um Zug gegen Zahlung von 56,00€. Als der Verkäufer sich weigerte, den Wohnwagen herauszugeben, beschritt der Höchstbietende den Klageweg.

Entscheidung des Gerichts

Anzeige

Das LG Detmold entschied Ende Februar 2012 (Urteil vom 22.02.2012 – Az.: 10 S 163/11), dass zwischen den streitenden Parteien ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen sei, insbesondere sei der Kaufvertrag weder sittenwidrig noch als rechtsmissbräuchlich anzusehen. Die Richter begründeten ihre Ansicht damit, dass der Verkäufer es selbst in der Hand habe, für seine Auktionen ein Mindestgebot, die Größe der Bieterschritte sowie die Bietzeit festzusetzen, um sein Risiko zu begrenzen.

Es gehöre gerade zum Wesen einer derartigen Vertragsanbahnung im Rahmen einer Internet-Auktion, dass der Verkäufer durch Einstellen des Artikels ein möglicherweise besonders gutes Geschäft machen könne, wohingegen sich der Höchstbietende erhoffe, ein Schnäppchen machen zu können.

Ein durch einen Abbruch einer Auktion zustande gekommener Vertrag könne nicht nur dann als verbindlich angesehen werden, wenn ein „angemessener“ Preis erzielt werde, so die Richter. Vielmehr habe sich der beklagte Verkäufer durch den vorzeitigen Abbruch der Auktion selbst in die Gefahr gebracht, dass der Wohnwagen nicht zum erwarteten Verkaufspreis, sondern zu einem weit unter dem wirtschaftlichen Wert liegenden Kaufpreis veräußert werde. Der Anbieter des Wohnwagens hatte diesen also an den Höchstbietenden Zug um Zug gegen Zahlung des Höchstgebots von 56€ zu veräußern oder - wie das AG Nürtingen in einem anderen Fall entschied - Schadensersatz leisten (vgl. AG Nürtingen, Urteil vom 16.01.2012 – Az.: 11 C 1881/11)

Fazit

Anders wäre der Fall nur dann zu beurteilen gewesen, wenn dem Anbieter der Auktion den Auktionsgegenstand unfreiwillig im Laufe der Auktion abhandenkommen wäre. So hatte der BGH erst vor kurzem entschieden, dass im Fall des Diebstahls eines Auktionsgegenstands der Verkäufer dem Höchstbietenden keinen Schadensersatz leisten müsse.

Abmahncheck
#LSRfrei: Sie dürfen diesen Beitrag gern kostenfrei zitieren und darauf verweisen.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.

eBay & Co. : Bei vorzeitig beendeter Auktion muss an Höchstbietenden verkauft werden

Anzeige
Labels: Onlineauktionen

eRecht24 Newsletter

Bleiben Sie zu allen rechtlichen Fragen im Internet auf dem Laufenden:

Ihre E-Mail:

Anzeige

Neuste Nachrichten zum Internetrecht als Newsletter Neuste Nachrichten zum Internetrecht als RSS-Feed Neuste Nachrichten zum Internetrecht auf Google+ Neuste Nachrichten zum Internetrecht auf Facebook Neuste Nachrichten zum Internetrecht auf Twitter Neuste Nachrichten zum Internetrecht auf Youtube

Empfehlung

eRecht24 Newsletter

Melden Sie sich jetzt kostenlos an und bleiben Sie zu allen rechtlichen Fragen im Internet auf dem Laufenden:

-- oder --
Wir halten uns an den Datenschutz.

Sören Siebert auf

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.