Sie sind hier: Internetrecht News Onlineauktionen eBay: Neues Bewertungssystem führt zu Protesten

eBay: Neues Bewertungssystem führt zu Protesten

Die Ankündigung von eBay, das Bewertungssystem der Plattform zu ändern, hat bereits im Vorfeld zu massenhaften Protesten und Boykottaufrufen geführt. eBay plant, die Bewertungsfunktion massiv einzuschränken. Konkret ist geplant, dass eBay-Verkäufer ihre Kunden in Zukunft nicht mehr bewerten können. Eine Bewertung der Verkäufer soll jedoch weiterhin möglich bleiben.

Das Bewertungssystem von eBay besteht beinahe seit der Gründung der Plattform und wurde seitdem von zahllosen anderen Diensten und Webseiten übernommen. Da bei Verträgen im Internet die Seriosität des Vertragspartners kaum zu prüfen ist und zudem in fast allen Fällen nur nach Vorkassezahlung geliefert wird, ist das System ein wichtiger Bestandteil für die Vertragspartner, sich im Vorfeld ein Bild von dem ansonsten anonymen Gegenüber machen zu können. Nach jeder Transaktion haben Käufer und Verkäufer die Möglichkeit, den Vertragspartner, die Ware sowie die Abwicklung zu bewerten. Möglich ist dies zum einen durch die Vergabe einer bestimmten Anzahl von Bewertungspunkten, zum anderen durch einen Bewertungskommentar.

Hintergrund der Einschränkung des Bewertungssystems sei die zunehmende Zahl so genannter „Rachebewertungen“. Es wird befürchtet, dass viele Käufer nur deshalb keine negativen Bewertungen abgeben, da Sie Rachebewertungen der Verkäufer befürchten. Die Verkäufer kritisieren die Einschränkung ihrer Möglichkeiten massiv und rufen sogar zum zeitweiligen Boykott der Seiten auf. Das neue Bewertungssystem soll in den USA bereits ab Mai gelten. In Deutschland sind keine Aussagen seitens eBay bekannt, es wird vermutet dass hier Mitte des Jahres mit einer Änderung zu rechnen ist.

Zeitgleich hat eBay angekündigt, auch das Vergütungssystem zu ändern. So sollen die Gebühren für das Einstellen von Waren sinken, die Provision im Falle seines Verkaufs sollen jedoch erhöht werden. Dies teilte der neue eBay-Chef John Donahoe mit, der im April die langjährige eBay-Chefin Meg Whitman ablösen wird.

Aufgrund der großen Bedeutung guter Bewertungen gerade für Händler kam es in der Vergangenheit immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen um (vermeintlich) unrichtige Bewertungen. eBay hält sich mit der Löschung von Bewertungen grundsätzlich zurück und überlässt es - außer in Fällen strafrechtlich relevanter und eindeutig rechtswidriger Inhalte - den Betroffenen, die Rücknahme der Bewertungen gegenüber dem Verfasser gerichtlich durchzusetzen.

Fazit:

Das Druckmittel der Rachebewertung wird entschärft. Allerdings ist fraglich, ob sich die Händler darauf einlassen, zwar selber (negativ) bewertete zu werden, eine Bewertung der Kunden aber nicht vornehmen zu können. Im Gegenzug hat eBay angekündigt, verstärkt Maßnahmen zum Schutz der Händler gegen unberechtigte Bewertungen zu schaffen.

Autor:
RA Sören Siebert

Rechtsberatung eBay und Onlineauktionen: Rechtsanwalt Sören Siebert

 


Anzeige
Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Labels: Onlineauktionen
Anzeige

Empfehlung

SSL Zertifikate bereits ab 15 Euro im Jahr bei PSW Ordnungsgemäße Rechnungen einfach online erstellen! Fernstudium Web Business Manager für Webdesigner, IT-Berater, Webmaster und mehr... Steigern Sie den Umsatz Ihrer Website schnell und einfach.
Anzeige

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

Erlernen Sie, wie Sie soziale Netzwerke rechtssicher und effektiv Nutzen können, um Ihre Produkte und Dienstleistungen effektiv und nachhaltig bei Ihren Kunden zu platzieren: Facebook Social Media Marketing und rechtssichere Facebookeinbindung.