Die Ankündigung von eBay, das Bewertungssystem der Plattform zu ändern, hat bereits im Vorfeld zu massenhaften Protesten und Boykottaufrufen geführt. eBay plant, die Bewertungsfunktion massiv einzuschränken. Konkret ist geplant, dass eBay-Verkäufer ihre Kunden in Zukunft nicht mehr bewerten können. Eine Bewertung der Verkäufer soll jedoch weiterhin möglich bleiben.
Das Bewertungssystem von eBay besteht beinahe seit der Gründung der Plattform und wurde seitdem von zahllosen anderen Diensten und Webseiten übernommen. Da bei Verträgen im Internet die Seriosität des Vertragspartners kaum zu prüfen ist und zudem in fast allen Fällen nur nach Vorkassezahlung geliefert wird, ist das System ein wichtiger Bestandteil für die Vertragspartner, sich im Vorfeld ein Bild von dem ansonsten anonymen Gegenüber machen zu können. Nach jeder Transaktion haben Käufer und Verkäufer die Möglichkeit, den Vertragspartner, die Ware sowie die Abwicklung zu bewerten. Möglich ist dies zum einen durch die Vergabe einer bestimmten Anzahl von Bewertungspunkten, zum anderen durch einen Bewertungskommentar.
Hintergrund der Einschränkung des Bewertungssystems sei die zunehmende Zahl so genannter „Rachebewertungen“. Es wird befürchtet, dass viele Käufer nur deshalb keine negativen Bewertungen abgeben, da Sie Rachebewertungen der Verkäufer befürchten. Die Verkäufer kritisieren die Einschränkung ihrer Möglichkeiten massiv und rufen sogar zum zeitweiligen Boykott der Seiten auf. Das neue Bewertungssystem soll in den USA bereits ab Mai gelten. In Deutschland sind keine Aussagen seitens eBay bekannt, es wird vermutet dass hier Mitte des Jahres mit einer Änderung zu rechnen ist.
Zeitgleich hat eBay angekündigt, auch das Vergütungssystem zu ändern. So sollen die Gebühren für das Einstellen von Waren sinken, die Provision im Falle seines Verkaufs sollen jedoch erhöht werden. Dies teilte der neue eBay-Chef John Donahoe mit, der im April die langjährige eBay-Chefin Meg Whitman ablösen wird.
Aufgrund der großen Bedeutung guter Bewertungen gerade für Händler kam es in der Vergangenheit immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen um (vermeintlich) unrichtige Bewertungen. eBay hält sich mit der Löschung von Bewertungen grundsätzlich zurück und überlässt es - außer in Fällen strafrechtlich relevanter und eindeutig rechtswidriger Inhalte - den Betroffenen, die Rücknahme der Bewertungen gegenüber dem Verfasser gerichtlich durchzusetzen.
Fazit:
Das Druckmittel der Rachebewertung wird entschärft. Allerdings ist fraglich, ob sich die Händler darauf einlassen, zwar selber (negativ) bewertete zu werden, eine Bewertung der Kunden aber nicht vornehmen zu können. Im Gegenzug hat eBay angekündigt, verstärkt Maßnahmen zum Schutz der Händler gegen unberechtigte Bewertungen zu schaffen.
Autor:
RA Sören Siebert
Rechtsberatung eBay und Onlineauktionen: Rechtsanwalt Sören Siebert
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