Der 01.01. 2002 bringt neben einer neuen Währung auch umfangreiche Veränderungen im deutschen Schuldrecht mit sich. Die Modernisierung der teilweise 100 Jahre alten Normen des BGB geht auf eine Richtlinie der EU zurück. Hierdurch werden vor allem die Rechte von Verbrauchern gestärkt.
Die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick: - die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre - Ansprüche aus Kauf- und Werkverträgen verjähren in 2 Jahren - Einführung eines einheitlichen Tatbestandes der "Pflichtverletzung" - Verbraucherschutznormen wie das AGB-Gesetz, das Fernabsatzgesetz oder das Verbraucherkreditgesetz werden in das BGB integriert.
Einen ausführlichen Beitrag zum neuen Schuldrecht können sie auf der Starseite von e-Recht24 nachlesen.
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