Zur Abwendung möglicher Folgen aus der Banken- und Finanzkrise hat die Bundesregierung nicht nur ein 480-Milliarden Euro schweres Paket geschnürt, sondern will auch etliche Gesetze ändern. Mit der geplanten Änderung des Insolvenzrechts sollen insbesondere Unternehmen vor der Insolvenz bewahrt werden.
Zu den Maßnahmen gehört dabei beispielsweise die Anpassung des Begriffes "Überschuldung". Unternehmen, die bislang aufgrund einer sogenannten bilanziellen Unterdeckung bei der mittelfristigen Gefahr der Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag stellen mussten, sollen länger am Leben erhalten werden. Bislang musste spätestens drei Wochen nach der rechnerischen Überschuldung ein solcher Antrag gestellt werden.
Die Bundesregierung befürchtet aber nun, dass aufgrund der Finanzkrise kurzfristig bei vielen Unternehmen diese Situation eintreten könnte, obwohl sie eine positive langfristige Perspektive hätten. Gerade solche Unternehmen sollen ihn Zukunft nicht mehr von der bisherigen 3-Wochen-Regelung betroffen sein.
Fazit:
Nach Ansicht der Bundesregierung nützt eine solche Gesetzesänderung nicht nur Unternehmen, die direkt am Finanzmarkt tätig sind, sondern beispielsweise auch kleinen Handwerksbetrieben. Welche Langzeitfolgen und tatsächlichen Auswirkungen die überstürzten Gesetzesänderungen und finanziellen Rettungspakete haben werden, kann erst in einiger Zeit beantwortet werden. Wichtig ist jedoch, dass sich die Märkte bis dahin wieder möglichst schnell beruhigen.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Internetrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert
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