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Nackt-Scanner: Bundesregierung zieht Fluggäste vorerst nicht aus

Keine "Nackt-Scanner" an deutschen Flughäfen. Diese seien "Unfug", auch seien die Polizisten der Bundespolizei keine Spanner, so Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble. Vielmehr liege in der Erstellung solcher Bilder ein Eingriff in die menschliche Würde. Schäuble weiter: "Die Bilder als solches sind auch nicht von der Art, dass sie das Vertrauen der Bürger in die Vernunft und in die Realitätsbezogenheit jener, die für innere Sicherheit zuständig sind, stärken."

Deutliche Worte aus ungewohnter Ecke. Ob diese Positionierung alleine aus politischem Kalkül getroffen wurde, kann aktuell nicht bewertet werden. Sämtliche politischen Parteien, die Kirchen, Datenschützer und Polizeigewerkschaften in Deutschland lehnen den Einsatz jedoch ebenfalls ab. Fest steht, vorerst sollen die "Nackt-Scanner" an deutschen Flughäfen nicht zum Einsatz kommen. In anderen europäischen Ländern versteht man die Aufregung in Deutschland um den Einsatz der Geräte nicht. So sind diese bereits probeweise beispielsweise an den Flughäfen von Amsterdam, London und Zürich im Einsatz.

Günther Verheugen, Vize-Präsident der EU-Kommission ließ inzwischen gegenüber der "Bild am Sonntag" verlauten: "Es ist noch gar nichts entschieden. Aber zwei Dinge stehen bereits fest: Kein Flughafen wird gezwungen, solche Geräte einzusetzen, und wo es sie geben sollte, darf kein Reisender gezwungen werden, sich einer solchen Kontrolle zu unterziehen".

Fazit:
Ob Körperscanner wirklich ein geeignetes Mittel zur Terrorbekämpfung sind, ist mehr als zweifelhaft. Fest steht dagegen, dass durch den Einsatz massiv in die Intimsphäre eines Menschen eingegriffen wird. Besonders pikant dabei ist, dass auch am Flughafen Frankfurt am Main demnächst laut Informationen des SPIEGEL ein Test mit einem solchen Scanner (Stückpreis 150.000 Euro) durchgeführt werden sollte. Auch fließen nach Informationen des Magazins seit geraumer Zeit hohe Beträge aus dem Etat des Bundesforschungsministeriums in die Entwicklung solcher Scanner. Umso erstaunlicher, dass erst jetzt auffallen soll, welche massiven Eingriffe damit verbunden sind.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung Datenschutz: Rechtsanwalt Sören Siebert


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