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Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen – Neue Sorgen für Blogger und Webmaster?

Die nun in Kraft getretene Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) dürfte so manchen Webmaster und Blogger neue Kopfschmerzen bereiten. Laut der neuen Verordnung sind Netzpublikationen – hierzu gehören alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in öffentlichen Netzen zugänglich gemacht werden – bei der Deutschen Nationalbibliothek zu hinterlegen. Diese Abgabepflicht beschränkt sich dabei nicht nur auf Veröffentlichungen aus dem Print-Bereich oder den dazu gehörenden Webseiten, sondern auch auf „web-spezifische Medienwerke“. Einzig Publikationen von „lediglich privaten Zwecken dienende Websites“ sind von dieser Pflicht ausgenommen. Wie weit diese Ausnahme zu fassen ist, bleibt vorerst offen.

Doch auch Blogs oder Wikis könnten in Zukunft von der Pflichtablieferung betroffen sein. Zum einen ließt sich die Aufzählung auf der Webseite der DNB – die „elektronische Zeitschriften, E-Books, Hochschulprüfungsarbeiten, Digitalisate, Musikdateien oder auch Webseiten und dynamische Applikationen“ umfasst – recht schwammig und lässt viel Spielraum für Interpretationen, zum anderen ließ man schon seitens der Nationalbibliothek durchsickern das die Sammlung stufenweise auch auf anderweitige Publikationen ausgedehnt werden solle. Hiervon könnten dann am Ende eben auch Blogs und Wikis betroffen sein, die ja schließlich auch „web-spezifische Medienwerke“ darstellen. Besonders hart: Wer sich weigert, dem kann nach einer Abmahnung eine saftige Geldstrafe von bis zu 10.000€ drohen. 

Grund für den Aufwand: Auch im digitalen Zeitalter möchten die Archivare der Nationalbibliothek ihren ursprünglichen Auftrag zur Wahrung  und Dokumentierung des Kulturerbes nachkommen. Da sich dieses aber mehr und mehr in das Internet verlagert, möchte man nun auch die Gedanken der Deutschen im Internet archivieren und für zukünftige Generationen bewahren. An sich kein falscher Gedanke, Knackpunkt dabei ist nur, dass die Urheber selbst ihre Werke dort abliefern müssen, statt dass man diese einfach selbst einsammelt. In anderen Ländern ist man da längst weiter, nämlich mit der Open Source Crawler-Software Heritrix.

Fazit:

Was Google völlig automatisch schafft, da muss bei der Nationalbibliothek der Urheber selbst ran. Eine fragliche Methode und umständlich obendrein. Wer dem nicht nachkommt, kann auch noch mit nicht unerheblichen Beträgen bestraft werden. Auch sorgt die Formulierung der Verordnung für viel Rechtsunsicherheit bei Bloggern und anderen Dienstanbietern im Web.

Autor: Christian Hense


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