In Zukunft gewinnt das Internet und der Zugriff auf digitale Ressourcen auch in militärischen Konflikten eine immer größere Rolle. Auf diese Erkenntnis gestützt kümmern sich Staaten wie die USA, Russland oder China seit längerem um die Professionalisierung auf diesem Gebiet. Gezielt sollen durch diese Einheiten dann wahlweise Angriffe auf geheime Informationen und Infrastruktur über das Netz abgewehrt werden oder im Falle einer eigenen Intervention Teil des militärischen Konzepts sein.
Am Wochenende ist nun in der Öffentlichkeit bekannt geworden, dass auch die Bundeswehr mit hohem Einsatz an ihrer digitalen Schlagkraft arbeitet. "Der Spiegel " hat in seinem Artikel über die streng geheime "Cyberwar-Einheit" nun erstmals Details offen gelegt. So ist diese dem Kommando Strategische Aufklärung zugeordnet und in der Tomburg-Kaserne in Rheinbach bei Bonn stationiert. Die 76 Mitglieder der "Abteilung Informations- und Computernetzwerkoperationen" sind zumeist Absolventen des Fachbereichs Informatik aus den Universitäten der Bundeswehr.
Die Arbeit besteht darin zu lernen, wie man in fremde Netzwerke eindringt, diese auskundschaften, manipulieren oder zerstören kann. Ob diese Tätigkeiten rechtlich einwandfrei sind, ist bislang völlig offen. Insbesondere könnte sowohl der umstrittene "Hacker-Paragraph" im Strafgesetzbuch als auch die im Grundgesetz für die Bundeswehr festgelegten Einsatzbereiche dagegen sprechen.
Fazit:
Bislang gibt es von der Bundeswehr zum Spiegel-Bericht noch keine aktuelle Stellungnahme. Klar ist, dass auch die Bundeswehr im Wettstreit der digitalen militärischen Kompetenzen nicht abgehängt werden will. Dies muss allerdings rechtlich einwandfrei abgesichert sein, ansonsten muss an der Legalität der Einheit gezweifelt werden.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Internetrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert
Existenzgründer, Selbstständige und Freiberufler! Haben Sie die ewigen Mühen und Fehler beim "Word Copy&Paste" Rechnung schreiben satt? Scheuen Sie die Kosten und die unnötigen Funktionen einer teuren Rechnungssoftware?
» Dann schreiben Sie Rechnungen. Einfach, Finanzamt sicher, online!
KEINE CHANCE FÜR ABMAHNER!
Anwaltswissen im Dreierpack
Die eRecht24 Praxisratgeber "Die rechtssichere Website", "Die Abmahnung im Internet" und "Existenzgründung im Internet" von Rechtsanwalt Sören Siebert jetzt zum Vorzugspreis für nur 19,80 € (inkl. 19% USt.)