OLG-Urteil: Vereinzelte Kritik darf nicht als „riesiger Shitstorm“ bezeichnet werden 

(1 Bewertung, 5.00 von 5)

Worum geht's?

Im Zusammenhang mit den sozialen Medien fällt der Begriff häufig. Wann aber negative Reaktionen im Internet tatsächlich die Bezeichnung „Shitstorm“ verdienen, ist nicht klar definiert. Im Rechtsstreit zwischen einer Sängerin und einem Onlineportal musste nun das Oberlandesgericht entscheiden, ob unzutreffend über die Prominente berichtet worden war. 

Sängerin kommentiert Musik-Video

Im November 2020 postete Sänger Giovanni Zarelli auf seinem Instagram-Account ein zwanzig Jahre altes Video der Casting-Band BroSis, zu deren Gründungsmitgliedern er gehört. Auf seine Frage, wer sich daran erinnere, meldete sich prompt eine frühere Kollegin der Gruppe zu Wort. Dass sie die damals einstudierten Tanzschritte heute nicht mehr beherrsche, müsse wohl an ihrer Demenz liegen, schrieb Co-Sängerin Indira Weis. Natürlich ein Scherz, wie auch das Tränen lachende Emoji verdeutlichte.Mindestens ein User allerdings fand die Aussage gar nicht lustig. Er verwies unter anderem auf die potenziell tödlichen Folgen der Krankheit Demenz. Ein Online-Magazin veröffentlichte daraufhin einen Bericht über die Promi-Aussagen auf Instagram. Darin hieß es, dass das ehemalige Bro’Sis-Mitglied für den Demenz-Kommentar einen „riesigen Shitstorm geerntet“ habe. 

Wieviele Emojis sind ein Shitstorm?

Die ihrer Meinung nach unzutreffende Formulierung wollte die Musikerin vom Landgericht Frankfurt am Main (Az.2/3 O 1/21) untersagen lassen. Nachdem ihr Eilantrag zurückgewiesen wurde, legte sie beim Oberlandesgericht (Az. 16 W 8/21Beschwerde ein. Hier sahen die Richter in der Formulierung „riesiger Shitstorm“ tatsächlich eine unwahre Tatsachenbehauptung. Durchschnittliche Leser verstünden unter einem „Shitstorm“ einen Sturm der Entrüstung, so das Gericht. Konkret habe auf Instagram allerdings nur ein Nutzer Kritik geäußert. Zusätzlich seidie Bemerkung der Sängerin mit einem weinenden und zwei erstaunt blickenden Smilies kommentiert worden. Die Bedeutung der Emojis könne allerdings nicht eindeutig im Zusammenhang interpretiert werdenDarüber hinaus habe nur ein weiteres Internetportal mit einem kritischen Bericht sowie einem negativen Kommentar reagiert. 

Fazit

Selbst wenn es sich um eine unüberlegte Äußerung gehandelt habe: Ein paar kritische Kommentare im Netz könnten keinesfalls als „riesiger Shitstorm“ interpretiert werden, so das OLG. Unter diesem Begriff nämlich würden sich Internet-Nutzer negative Reaktionen in deutlich größerem Ausmaß vorstellen. 

eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.
Anke Evers
Anke Evers
freiberufliche Journalistin

Anke Evers ist freiberufliche Journalistin, Autorin und Texterin und hat ihr Studium der Sozial- und Kommunikationswissenschaften an Universität Erlangen-Nürnberg absolviert.


Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details