Der Bundestag hat die Immunität des früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat daraufhin Anklage gegen Tauss wegen des Verdachts von Beschaffung und Verbreitung kinderpornografischen Materials erhoben.
Bei dem ehemaligen SPD-Abgeordneten wurde im März bei einer Hausdurchsuchung kinderpornografisches Material sichergestellt. Tauss hatte stets darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um Recherchearbeiten gehandelt habe, die im Zusammenhang mit dem Aufdecken eines Kinderpornorings stehe.
Der Abgeordnete hatte zudem von sich reden gemacht, als er aus Protest gegen das von CDU und SPD beschlossene Gesetz zur Sperrung von Webinhalten in die Piratenpartei eingetreten war.
Direkt vor der Bundestagswahl wird der Piratenpartei die Meldung über eine Anklage nicht unbedingt weiter helfen. Die Piratenpartei, die gerade Ihren dritten Geburtstag feiert, setzt sich insbesondere für das Recht auf informationelle Selbststimmung, gegen Überwachung und für eine Neuregelung des Urheberrechts gerade im Internet ein. Die Diskussion um diese Ziele, die von den etablierten Parteien weiterhin nahezu vollständig ignoriert werden, wird nun sicher aufgrund der Anklage gegen Tauss vorerst in den Hintergrund treten.
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