Die Deutschen sind gegen alles versichert. Zumindest glauben Sie das so lange, bis die Versicherung einen entstandenen Schaden regulieren soll. Im vorliegenden Fall, den das Landgericht Stuttgart (Az.: 5 S 106/04) zu entscheiden hatte, kam es zum Streit zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer um die Frage, ob der Verlust elektronischer Daten auch von einer Hausratversicherung gedeckt ist.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Während eines Gewitters kam es durch einen Blitzeinschlag zu Überspannungsschäden am Computer des Klägers. Auf diesem PC waren wichtige Kundendaten gespeichert, die nach dem Blitzeinschlag nicht mehr abgerufen werden konnten. Deshalb gab der Kläger die Festplatte zwecks Datenrettung an ein spezialisiertes Unternehmen weiter. Die Kosten der Datenrettung wollte er nun von der Hausratversicherung ersetzt haben. Die Versicherung lehnte die Schadensregulierung ab, der Versicherte zog daraufhin vor Gericht.
Das LG Stuttgart gab hier jedoch der Versicherung recht. Der Datenverlust des PC ist nicht von üblichen Hausratversicherungen gedeckt. Diese beziehen sich in der Regel auf den Schutz von Sachen, Daten auf einem PC sind jedoch keine Sachen im Sinne der Versicherungspolice. Zum Schutz dieser Daten müssten Unternehmen auf spezielle Elektronikversicherungen zurück greifen.
Rechtsanwalt Sören Siebert
www.kanzlei-siebert.de
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