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Verbraucherschutz in der digitalen Welt

Der Bundesminister für Verbraucherschutz Horst Seehofer hat am gestrigen Donnerstag im Rahmen einer Konferenz in Berlin eine Charta zur Stärkung der Online-Verbraucherrechte veröffentlicht. Diese wurde gemeinsam mit den Verbraucherzentralen erarbeitet. Unter dem Titel "Charta Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt" positionierte sich der Minister zu rechtlichen Fragen um digitale Inhalte, IT-Sicherheit im elektronischen Geschäftsverkehr, dem Streit um interoperable Systeme bspw. bei der Nutzung von verschiedenen Musik-Formaten und um die Auseinandersetzung zu DRM-Systemen (Digitales Rechte Management). Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) will mit der Charta die Belange des Verbraucherschutzes stärken und auf die Herausforderungen im Internet hinweisen.

Wie das Informationsportal zum Urheberrecht in der digitalen Welt iRights.info berichtet, enthält die Charta fünf Kernprinzipien für die Durchsetzung des Verbraucherschutzes in der Zukunft: "Informations- und Kommunikationstechnik muss sicher und zuverlässig, der Zugang zu digitalen Medien und Informationen gesichert sein, außerdem müssen digitale Dienste interoperabel, barrierefrei, nutzerfreundlich gestaltet und gleichberechtigt nutzbar sein." Die Autoren der Charta weisen weiter darauf hin, dass nur eine umfassende Aufklärung der Nutzer und Endverbraucher über Sicherheitsrisiken und sensible Online-Dienste (wie Online-Banking) zu einem stärkeren Vertrauen der Bürger in die Nutzungsmöglichkeiten des Internets führen könne. Dabei wäre es z.B. wünschenswert, Verbraucher vor Abschluss eines Online-Vertrages über die Art, die Form der Erhebung, die Verarbeitung und die geplante Nutzung der angegebenen persönlichen Daten zu informieren.

Die Frage der Interoperabilität, also die möglichst reibungslose Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Systemen, Formaten oder Standards, ist seit einiger Zeit ein Kernthema der Verbraucherschützer. Hintergrund ist die Kritik an Apples Musikplattform iTunes. So ist es nicht möglich Songs, die per Download im iTunes Music Store erworben wurden, auch auf anderen Playern anzuhören, die nicht von Apple stammen. In der Charta heißt es zur Forderung nach Durchsetzung interoperabler Systeme: "Eine sowohl den Verbraucherinteressen als auch den Interessen der Wirtschaft dienende Angebotsstrategie sollte zur Vermeidung von Abhängigkeiten auf offene Standards setzen und die Interoperabilität der Produkte gewährleisten. Verschiedene Systeme sollten miteinander kommunizieren und interagieren können und die Nutzung von Inhalten sollte nicht an bestimmte Endgeräte oder Betriebssysteme gebunden werden."

Auch hinsichtlich der Frage von Abo-Fallen oder versteckten Kosten und Preisangaben in AGB hat Verbraucherschutzminister Seehofer Stellung genommen. Er forderte am Beispiel der nicht-lizensierten Verwendung von Stadtplanausschnitten (sog. Stadtplan-Kacheln) eine deutliche Kennzeichnung von kostenpflichtigen Angeboten. Grundsätzlich wird in der Charta für einen maßvollen Umgang im Rahmen der strafrechtlichen Verfolgung bei nicht-kommerziellen Verletzungen des Urheberrechts geworben. Ein weiterer zentraler Aspekt in der Charta ist die grundsätzliche Frage des Zugangs zu Informationen. Hierbei wird die Begrenzung von Nutzungsmöglichkeiten für Verbraucher durch DRM-Systeme kritisiert. Wie iRights.info weiter berichtet, sieht die Charta einige Voraussetzungen für den Einsatz von DRM-Systemen vor, um die Interessen der Nutzer zu wahren: Grundsätzlich müsse die Integrität des privaten Eigentums in Bezug auf die Endgeräte, Programme und Daten gewahrt bleiben. Die Funktion und Sicherheit von Hard- und Software beim Nutzer dürfe nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere dürften auch keine Nutzerprofile erstellt werden, damit die Anonymität der Nutzer gewahrt bleibe.

Virtuelle Reality-Spiele wie Second Life sieht Minister Seehofer mit großer Skepsis. Er kritisiert die juristische Unklarheit, in welcher Art und Weise dort geschlossene Geschäfte rechtlich zu würdigen sind, ob es bspw. einen Gewährleistungsanspruch oder ein Rückgaberecht gebe.

Fazit:
Die Charta der Verbraucherrechte greift viele ungeklärte Fragen hinsichtlich des Verbraucherschutzes im Internet auf und wird zu vielen Diskussionen führen. Seehofer hat bereits angekündigt auch im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft für die Ideen und Inhalte der Charta verstärkt zu werben.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung
Verbraucherschutz im Internet: Rechtsanwalt Sören Siebert


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