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Google PageRank - Klage abgewiesen

Der PageRank-Algorithmus dient Google als Grundlage zur Bewertung von Webseiten. Die genauen Voraussetzungen für einen guten oder schlechten PageRank hält Google geheim. Grundsätzlich steigt jedoch der PageRank für eine Webseite, je mehr Links auf diese verweisen. Letztendlich lässt sich so Einfluss auf das Ranking einer Website in den Suchmaschinen nehmen. Der Pagerank bzw. das  Ranking wird dann durch professionelles Suchmaschinenmarketing positiv beinflusst. Der Pagerank ist aber nur ein Faktor von vielen.

In den USA ist eine Suchmaschine für Kinder vom Unternehmen "KinderStart.com" nun erneut mit der Einreichung einer Klage wegen der Zurückstufung der Webseite durch Google auf den PageRank Null gescheitert. Nach eigenen Angaben hatte das Unternehmen dadurch erhebliche Umsatzeinbußen erlitten. Wie das Informationsportal heise heute berichtet, weigerte sich das Bezirksgericht in San Jose (USA) die Klage anzunehmen. Das Gericht wies darauf hin, dass der Klageschrift unzureichende Informationen zugrunde liegen würden und machte auf einen möglichen Anspruch auf Kostenerstattung wegen grundlosen Anschuldigungen gegen Google aufmerksam. KinderStart sieht in der Rückstufung unter anderem eine Benachteiligung von Konkurrenten. Google verweist darauf, dass das Bewertungssystem subjektiv sei. Jedoch bliebe Google auch keine andere Wahl, da ansonsten eine Vielzahl von Anbietern einen höheren PageRank gerichtlich geltend machen würden.

Da der Google PageRank für Unternehmen und andere Anbieter inzwischen eine hohe wirtschaftliche Bedeutung hat, kommt es immer wieder auch zu dem Versuch ein höheres Ranking durch Manipulation zu erreichen. Insbesondere durch einen massenhaften Eintrag von Links bei so genannten „Linkfarmen“ oder durch Forum-Spamming wird versucht das bestehende System zu unterlaufen. Aufgrund dessen entwickelte Google das "Nofollow"-Attribut (rel="nofollow"). Dieses kann bei Links hinzugefügt werden. Es sorgt dafür, dass entsprechende Hyperlinks nicht mehr in die Berechnung der Beliebtheit einer Webseite eingehen und somit wirkungslos sind. Die Anwendung in der Praxis ist jedoch umstritten.

In Deutschland hat die Verbannung der deutschsprachigen Webpräsenz des Automobilherstellers BMW seinerzeit für Aufregung gesorgt. Google hatte BMW ganz aus dem Index der Suchmaschine gestrichen. Google begründete das drastische Vorgehen damit, dass versucht worden sei die Suchergebnisse gezielt zu manipulieren. Hintergrund war die Verwendung so genannter „Doorway-Pages“. Klassischerweise haben solche Webseiten keinen eigenen Inhalt, sondern wiederholen nur den Begriff für den eine Optimierung vorgenommen wurde und verlinken auf die Hauptseite. Solche Seiten werden dann auch nur von Suchmaschinen gefunden. Inzwischen ist ein solches Vorgehen jedoch relativ wirkungslos geworden, da Suchmaschinen solche Seiten relativ schnell erkennen.
In der damaligen Auseinandersetzung zwischen BMW und Google haben sich die Kontrahenten relativ schnell wieder geeinigt. BMW hatte die umstrittenen Seiten gelöscht und ist seitdem wieder im Index von Google zu finden.

Fazit:
Um einen besseren PageRank in den Ergebnissen von Suchmaschinen zu erreichen, geben Unternehmen und andere Anbieter heute viel Geld aus. Es hat sich dabei ein eigener neuer Berufszweig gebildet: SEO (Search Engine Optimization oder auch: Suchmaschinenoptimierung). Wer seine Webseite im Google PageRank nicht mehr findet, sollte sich professionelle Hilfe holen um einen möglichen wirtschaftlichen Schaden so gering wie möglich zu halten. In den meisten Fällen gelingt dabei eine außergerichtliche Einigung mit dem Suchmaschinen-Betreiber.

Autor: Philipp Otto


Rechtsberatung Suchmaschinen und Recht:
Rechtsanwalt Sören Siebert


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