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Creative-Commons-Lizenz an Schweizer Recht angepasst

Die „Plattform für Recht und freie Software – openlaw“ hat zusammen mit der Bürgerrechtsorganisation "Digitale Allmend" am letzten Wochenende bekannt gegeben, dass nun auch in der Schweiz Werke unter eine Creative-Commons (CC) -Lizenz gestellt werden können. Dazu war es nötig, die englische Original-Lizenz neben der sprachlichen Adaption in die gesprochenen Landessprachen auch an das Schweizer Recht anzupassen.

Insbesondere war ein Hinweis notwendig, dass ein Lizenznehmer durch den Lizenzvertrag nicht von den gesetzlich festgelegten geschuldeten Gebühren entbunden wird. Begleitetet wurde die Anpassung durch viele Gespräche mit den Verwertungsgesellschaften in der Schweiz um eine Kompatibilität zwischen Werken unter CC-Lizenzen und herkömmlichen Lizenzverträgen zum Schutz des Urheberrechts zu gewährleisten.

Die gemeinnützige Gesellschaft Creative Commons hat standardisierte Lizenzverträge entwickelt. Texte, Bilder, Musik oder Software können unter die so genannten CC-Lizenzen gestellt werden. Im Gegensatz zur GPL (General Public Licence) sind die CC-Lizenzen nicht für jeden Werktyp gesondert zugeschnitten, sondern für beliebige Werke einsetzbar. CC-Lizenzen existieren in unterschiedlichen Varianten, die jeweils unterschiedlich stark Rechte vorbehalten. Der Zusatz bei CC-Lizenzen heißt deswegen grundsätzlich „Some Rights reserved“.

Fazit:

CC-Lizenzen sind eine wichtige ergänzende Auswahlmöglichkeit für Künstler und Produzenten bei der Wahl des rechtlichen Schutzes. Deswegen ist es zu begrüßen, dass die angepasste Varianten der CC-Lizenzen nun auch in der Schweiz verfügbar ist.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung Lizenzrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert


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