eRecht24 - Portal zum Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert

Sie sind hier: Home News Sonstiges BVerfG: Beschwerden von Pornoanbietern zu Altersverifikation abgewiesen

BVerfG: Beschwerden von Pornoanbietern zu Altersverifikation abgewiesen

BVerfG: Beschwerden von Pornoanbietern zu Altersverifikation abgewiesen
Das Aufrufen von pornografischen Seiten im Internet gehört für viele Internetnutzer zum Internet dazu, wie für andere das Onlineschoppen. Daher gibt es auch viele Anbieter auf dem Markt. Beachtet werden muss hierbei allerdings der Jugendschutz. Dies bestätigten die Richter des Bundesverfassungsgerichts mit jüngsten Entscheidung.

Was war geschehen?

Beschwerdeführer waren Pornoanbieter, die Verfassungsbeschwerden gegen das Verbot der Verbreitung von einfacher pornografischer Darbietung im Internet an Minderjährige einlegten. Ein Beschwerdeführer hat unter anderem ein Altersverifikationssystem vertreiben, das als Zugangskontrolle eingesetzt wurde. Die Beschwerdeführer rügten übereinstimmend, dass das gesetzliche Verbot pornografischer Internetangebote außerhalb geschlossener Benutzergruppen gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und das Bestimmtheitsgebot verstoße.

Entscheidung des Gerichts

Die Richter des BVerfG (Az.: 1 BvR 1231/04, 1 BvR 710/05, 1 BvR 1184/08) sahen kein Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bzw. den Bestimmtheitsgrundsatz. Die Richter stellten klar, dass die Minderjährigen vor eventuellen negativen Einflüssen pornografischer Angebote im Internet zu schützen sind. Der Zugang zu derartigen Darstellungen kann nach Auffassung der Richter durch Altersverifikationspflichten zumindest verringert werden. Allerdings war das System der Beschwerdeführer untauglich, um Jugendliche wirksam von diesen Seiten fernzuhalten.

Fazit:

Die Verfassungsbeschwerden waren nach Auffassung der Richter hinsichtlich der Behauptungen, nicht ausreichend und schlüssig dargelegt. Allerdings wurde mit dieser Entscheidung auf das wesentliche Problem aufmerksam gemacht: Während sich deutsche Anbieter an die strengen Regelungen zum Schutz der Jungendlichen zu halten haben, können Anbieter aus dem Ausland wesentlich freier agieren.


Existenzgründer, da wo Chefs die Rechnung noch selber schreibenExistenzgründer, Selbstständige und Freiberufler! Haben Sie die ewigen Mühen und Fehler beim "Word Copy&Paste" Rechnung schreiben satt? Scheuen Sie die Kosten und die unnötigen Funktionen einer teuren Rechnungssoftware?
» Dann schreiben Sie Rechnungen. Einfach, Finanzamt sicher, online!

 

Weiterführende Artikel, Urteile & News
Beitrag weitergeben und Bookmarken

E-Book Aktion

KEINE CHANCE FÜR ABMAHNER!

Die Bestseller von eRecht24 im Dreierpack

Anwaltswissen im Dreierpack
Die eRecht24 Praxisratgeber "Die rechtssichere Website", "Die Abmahnung im Internet" und "Existenzgründung im Internet" von Rechtsanwalt Sören Siebert jetzt zum Vorzugspreis für nur 19,80 € (inkl. 19% USt.)

» Zum Dreierpack...

Empfehlung


SSl Zertifikate bereits ab 15 Euro im Jahr bei PSW Ordnungsgemäße Rechnungen einfach online erstellen!
Anzeige

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

Aktuell im Forum




Rechtsberatung

  • Rechtsanwälte
    Anwalt.de Anwaltsdatenbank

    Finden Sie einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei Ihren rechtlichen Fragen und Problemen unterstützt.
  • eBay Rechtsberatung
    vom Rechtsanwalt via E-Mail oder Telefon, schnell und preiswert.
  • Rechtschutz-Versicherung
    Der sichere Schutz durch einen Rechtsanwalt bei Aktivitäten im Internet.
Internetrecht