Erst vor kurzem hat die GEZ (Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland) durch die Abmahnung einer Website unter anderem wegen der Verwendung des Begriffs "GEZ-Gebühren" negative Schlagzeilen in der Online-Welt verursacht. Wie nun bekannt wurde, soll die GEZ im Rahmen der Neufassung des 10. Rundfunkstaatsvertrages nun auch erweiterte Befugnisse erhalten.
Der Entwurf (PDF) des kritisierten Paragraph 8 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages regelt die Art und Weise der Datenerfassung durch die GEZ. In dem vorliegenden Änderungsentwurf soll der GEZ nun erlaubt werden, auch "personenbezogene Daten bei nichtöffentlichen Stellen ohne Kenntnis des Betroffenen" zu erheben. Gleichzeitig soll dabei auch der direkte Hinweis auf Paragraph 28 des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gestrichen werden.
Durch die Neuregelung besteht die Gefahr, dass die GEZ also in Zukunft auch auf Datensätze von Verlagen oder Providern zurückgreifen kann, um eine bessere Erfassung der "Schwarzseher" vornehmen zu können. Ein Vertreter des Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) sieht darin jedoch einen Schritt in die falsche Richtung. Er befürchtet einen tiefen Eingriff in die Grundrechte, da die GEZ keine Strafverfolgungsbehörde sei. Auch von vielen anderen Seiten wurde die geplante Neufassung massiv kritisiert.
Fazit:
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seiner Gebühreneinzugszentrale ist dringend reformbedürftig. Immer weitere Kompetenzen für die GEZ lenken vom eigentlichen Problem ab und führen zur Befürchtung tiefer Eingriffe in die Grundrechte der Bürger. Mit Spannung wird deshalb auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Zukunft der Rundfunkgebühren in der nächsten Woche erwartet. ARD, ZDF und das Deutschlandradio hatten gegen die aus ihrer Sicht zu geringe Gebühr für die Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geklagt.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Telekommunikation: Rechtsanwalt Sören Siebert
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