Lange hat man nichts mehr in der Öffentlichkeit von der Abofallen-Anwältin Katja Günther gehört. Nun wurde der Anwältin ihr Geschäftskonto durch die Stadtsparkasse München gekündigt. Katja Günther klagte gegen diese Kündigung.
Was war passiert?
Katja Günther hatte zum Inkasso der Mahngebühren ein Girokonto bei der Stadtsparkasse München unterhalten. Als diese nach eigenen Aussagen zahlreiche negative Zuschriften erhielt, beschlossen die Verantwortlichen der Stadtsparkasse München, der Anwältin im September 2008 die Geschäftsbeziehung und folglich auch das Konto zu kündigen.
Hiergegen klagte Günther vor dem Landgericht München I, das die Klage jedoch abwies (e-recht24 berichtete).Katja Günther hatte zum Inkasso der Mahngebühren ein Girokonto bei der Stadtsparkasse München unterhalten. Als diese nach eigenen Aussagen zahlreiche negative Zuschriften erhielt, beschlossen die Verantwortlichen der Stadtsparkasse München, der Anwältin im September 2008 die Geschäftsbeziehung und folglich auch das Konto zu kündigen.
Hiergegen klagte Günther vor dem Landgericht München I, das die Klage jedoch abwies. Gegen diese Entscheidung legte Katja Günther Berufung ein, zog diese kürzlich im beim OLG München anhängigen Verfahren (Az. 5 U 3352/09) jedoch wieder zurück. Damit ist das Urteil vom LG München I rechtskräftig.
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