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Datenschutz: ZAK beanstandet Fernsehsendung 'Tatort Internet'

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In Folge der Ergebnisse der Untersuchung der KJM (Kommission für Jugendmedienschutz) ist nun, zwei Wochen später, das Resultat der Überprüfung der RTL-2-Sendung "Tatort Internet" durch die ZAK (Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten) bekannt. 

Verstöße in 2 von 4 untersuchten Folgen

Während die KJM keine gesetzeswidrigen Inhalte feststellen konnte und nur das umstrittene Prinzip der Sendung kritisiert hatte, sind bei der Untersuchung der ZAK rechtliche Verstöße festgestellt worden. Demnach sei in den ersten beiden im Oktober ausgestrahlten Folgen gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoßen worden, da Programmgrundsätze existieren, nach denen die Persönlichkeitsrechte der gezeigten Personen hinreichend gewahrt werden müssen.

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Gegen eben jene wurde insofern verstoßen, dass in den Folgen vom 7. bzw. 11. Oktober potentielle Täter nicht genügend unkenntlich gemacht wurden und diese demnach innerhalb ihres sozialen Umfeldes identifiziert hätten werden können. Die beiden anderen untersuchten Folgen hingegen hätten die Programmgrundsätze umgesetzt.

Fazit

Wie nun die Konsequenzen für den Sender und die Initiatoren der Sendung aussehen, ist unklar. Als erste Handlung wurde das Thema laut ZAK nun von den Vorsitzenden der ehrenamtlichen Gremien der Landesmedienanstalten auf die Tagesordnung der Gremienvorsitzendenkonferenz gesetzt. Zentral soll dabei die Diskussion sein, wie mit einem solch umstrittenen und sensiblen zugleich jedoch interessanten und wichtigen Thema journalistisch vertretbar verfahren werden könne. Über eine Fortsetzung der Sendung herrsche laut RTL-2-Sprecherin noch Unklarheit.

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