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Abofallen: Mutmaßliche Betreiber in Hamburg festgenommen

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Hamburger Kriminalbeamte verhaften zwei Männer, die mit Online-Abofallen wie "online-downloaden.de" knapp fünf Millionen Euro Schaden verursacht haben sollen. Bei Hausdurchsuchungen in sechs deutschen Städten stellt die Polizei umfangreiches Beweismaterial und 1,5 Millionen Euro sicher.

Tausende Strafanzeigen gegen "online-downloaden.de"

Seit Mitte 2009 gingen deutschlandweit tausende Strafanzeige gegen die Betreiber von "online-downloaden.de" und anderer Webseiten mit sog. Abofallen bei den Strafverfolgungsbehörden ein. Auf den Webseiten wurden Programme zum Download angeboten, die andernorts kostenlos verfügbar sind. Für die Nutzung ihres Downloadportals verlangten die Betreiber jedoch 60 bis 80 Euro im Rahmen eines Abos. Insgesamt zahlten laut Polizeiangaben über 65.000 Geschädigte nach Mahnungen und Inkassoforderungen fast fünf Millionen Euro auf die Konten der Drahtzieher ein. Laut Zeugenaussagen gab es auf den Webseiten keine oder nur verschleierte Kostenhinweise.

Zugriff durch das LKA

Am Montag dieser Woche haben Beamte des Landeskriminalamts Hamburg einen 27-jährigen Lüneburger und einen 30-jährigen Hamburger festgenommen. Die verhafteten Männer sollen die Webseiten mit Abofallen betrieben haben. Den Festnahmen gingen Durchsuchungen in Hamburg, Berlin, Frankfurt, Würzburg, Süderlügum und Lüneburg voraus. Die Beamten beschlagnahmten rund 1,5 Millionen Euro und stellten umfangreiches Beweismaterial sicher.

Häufig wechselnde Konten und Büros

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Das Landeskriminalamt gab in seiner Pressemitteilung bekannt, dass die Verhafteten ein "Geflecht aus neun arbeitsteilig agierenden Unternehmen" geführt haben sollen. Sie sollen sechs Strohmänner als Geschäftsführer eingesetzt haben. Zur Verschleierung ihrer Tätigkeit sollen sie Firmen, Konten und Büros bereits nach kurzer Zeit gewechselt haben. Den Opfern wurde dadurch die Rückforderung gezahlter Beträge erheblich erschwert.

Fazit:

Bereits im Januar 2011 berichtete eRecht24 über den Beschluss des OLG Frankfurt vom 17.12.2010 (Az.: 1 Ws 29/09), in dem das Gericht das Betreiben von Abofallen im Internet als gewerbsmäßigen Betrug bewertet hat. Es ist sehr zu begrüßen, dass die damals noch neue Wertung bereits Auswirkungen auf die strafrechtliche Verfolgung in anderen Fällen hat und dass diese an Fahrt gewinnt."

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