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Bundestag: Anhörung zu Digitalstrategie von ARD und ZDF

Am gestrigen Donnerstag hat im Unterausschuss Neue Medien im Bundestag ein öffentliches Expertengespräch zu den Digitalstrategien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stattgefunden. Neben dem Intendanten des Südwestrundfunks (SWR) Peter Boudgoust und Ursula K. Adelt als Vertreterin des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), waren Christoph Fiedler als Leiter der Medienpolitik des Verbandes der Zeitschriftenverleger (VDZ) und Dieter Dörr von der Universität Mainz anwesend. Ferner war der Chef der Wirtschaftsredaktion von BBC News Interactive, Tim Weber, als Experte geladen.

Boudgoust stellte den Abgeordneten nochmals die in der Vergangenheit immer wieder umstrittenen Pläne der öffentlich-rechtlichen Sender vor, ihre Angebote im Internet auszubauen. Dabei betonte er, dass die ARD keine Expansion im Internet plane: "Wir verdrängen unsere Wettbewerber nicht, wir bereichern vielmehr die digitalen Angebote". Gleichzeitig machte er auch deutlich, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten einer Verschlüsselung beziehungsweise Adressierbarkeit von Angeboten wie dem Abruf von Podcasts von entsprechenden Plattformen positiv gegenüber stehen. Um möglichen Kritikern den Wind gleich aus den Segeln zu nehmen, stellte Ursula K. Adelt vom VPRT gleich zu Anfang klar, dass die privaten Anbieter weder für die Abschaffung, noch für die Marginalisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind. Vielmehr bedinge die "Beihilfe-Finanzierung" eine besondere Beaufsichtigung und Überprüfung.

In dieser Frage kommentierte Dieter Dörr aus rechtswissenschaftlicher Sicht nochmals das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über die Höhe der Rundfunkgebühr und weiterer Aussagen der Richter zum Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu den Ländern und der Frage der Konkretisierung des Programmauftrages. Dabei stellte er heraus, dass grundsätzlich mit der GEZ - Gebühr keine Rundfunkpolitik gemacht werden darf. Jedoch habe das BVerfG ausdrücklich den Weg von ARD und ZDF hin zu neuen Angeboten im Internet bestätigt. Den Ländern verbleibt danach lediglich ein gewisser Spielraum, in welcher Breite dies geschehen darf.

Christoph Fiedler, als Vertreter der Zeitungsverleger, stellte in seiner Einschätzung gegenüber den Abgeordneten heraus, dass "viele Teile der Online-Angebote von ARD und ZDF nicht mehr mit dem geforderten Programm-begleitenden Auftrag vereinbar sind." Zudem gebe es für Informationen im Internet keine Versorgungslücke, die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zwingend notwendig mache. Er wies darauf hin, dass man bei einer Ausweitung der Online-Aktivitäten von ARD und ZDF nicht mehr von einer dualen Rundfunkordnung, sondern vielmehr von einer dualen Medienordnung sprechen müsse. Diese stehe allerdings nicht im Grundgesetz.

Tim Weber nahm die Expertenanhörung zum Anlass, um die aktuelle Diskussion mit den Erfahrungen der britischen Rundfunkanstalt BBC (British Broadcasting Corporation) zu vergleichen. Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sei es wichtig, im Internet vertreten zu sein, um dem Sprung des Mediums vom Arbeitszimmer ins Wohnzimmer der Nutzer folgen zu können. Wenn die bisherige Reichweite der Anstalten gehalten werden soll, müssen die Inhalte dorthin wo die Leute sind und in einem nutzerfreundlichen Format zur Verfügung gestellt werden, dass konsumierbar ist. Dabei habe die BBC in Großbritannien eine Vorreiterrolle bei der Digitalisierung eingenommen.

In der anschließenden Diskussion zwischen Abgeordneten und Experten ging es dann neben dem grundsätzlichen Verhältnis zwischen den öffentlich-rechtlichen und den privaten Angeboten im Zusammenhang mit der jeweiligen Ausgestaltung ihrer (geplanten) digitalen Angebote, insbesondere auch um den Spielraum der Länder bei der Konkretisierung des Programmauftrages. Daneben wurden Fragen der notwendigen Regionalisierung von ARD und ZDF und die Öffnung der Archive als grundsätzliche Überlegung diskutiert.

Ebenfalls in dieser Woche hat die Bundesregierung eine Kleine Anfrage (DS 16/6485) des medienpolitischen Sprechers der Fraktion DIE LINKE Lothar Bisky zu den Digitalstrategien von ARD und ZDF und dem umstrittenen Bereich der Regelungen hinsichtlich so genannter "neuartiger Empfangsgeräte" beantwortet. Darin bestätigt die Bundesregierung dass sie die von der EU-Kommission geforderte Konkretisierung des Programmauftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beachten will. Ferner bestätigt die Bundesregierung die Auffassung der GEZ, dass ein PC nicht an das Internet angeschlossen werden muss, um unter die Gebührenpflicht zu fallen. In der Antwort bestätigt die Regierung ebenfall die Regelung des § 5 Absatz 3 Satz 2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag, nach der pro Grundstück nur ein "neuartiges Empfangsgerät angemeldet werden muss. Im Wortlaut heißt es: "Für die Gesamtheit neuartiger Empfangsgeräte, die ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind, ist nur eine Rundfunkgebühr zu entrichten (...). Die Rundfunkgebührenpflicht entfällt, wenn dort neben neuartigen Rundfunkempfangsgeräten bereits andere Rundfunkempfangsgeräte zum Empfang bereitgehalten werden (...)."

Fazit:

Die Diskussion über die Digitalstrategien von ARD und ZDF und die Regelungen, wann und für welche Geräte eine GEZ - Gebühr bezahlt werden muss, sind weiter hochaktuell. Auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird weiter für Interpretationen der verschiedenen Interessensvertreter herhalten müssen. Hinsichtlich der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage ist interessant, wie sich die GEZ weiter verhält. Im vergangenen Monat hatte das Online-Angebot Akademie.de eine Abmahnung erhalten , da der Sender auf die oben dargestellte Regelung im Rundfunkgebührenstaatsvertrag hinsichtlich der Rundfunkgebühr für "neuartige Empfangsgeräte" hingewiesen hatte. Der SWR hatte sich, nach Medienberichten, in seinem geltend gemachten Unterlassungsanspruch darauf berufen, dass es "nicht möglich" sei, zu der gesetzlichen Regelung "eine andere Rechtsauffassung zu vertreten" als die GEZ. Deswegen stelle diese Aussage eine falsche Tatsachenbehauptung dar. Die Bundesregierung hat nun jedoch ebenfalls den Standpunkt von Akademie.de vertreten. Ob der SWR jetzt der Bundesregierung eine Abmahnung zukommen lässt?

Rechtsberatung Internetrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert

 


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