Nach Medienberichten hat die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) verlauten lassen, dass die Rundfunkgebühren weniger deutlich steigen als von ARD und ZDF gefordert. Danach soll die monatliche Gebührenhöhe in der neuen Gebührenperiode ab dem 01.01.2009 um 0,93 Euro steigen. Die Anstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hatten Anfang Oktober 2007 eine Erhöhung um 1,44 Euro beantragt.
Die GEZ-Gebühren würden dem Bericht zufolge danach monatlich für alle Nutzer von Empfangsgeräten 17.96 Euro betragen. Dabei sieht die KEF insbesondere die Forderungen der ARD als überhöht an. Statt den beantragten 0,95 Euro soll die Anstalt nur 0,56 Euro zusätzlich bekommen. Beim ZDF wird die beantragte Forderung in Höhe von 0,44 Euro mehr um 0,09 Euro gekürzt. Die Anstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben nun knapp zwei Wochen Zeit darauf zu reagieren, bevor sie sich am 24.10.2007 mit der KEF zusammensetzen.
Der Ablaufplan sieht vor, dass dich die KEF danach mit den Vertretern der Bundesländern trifft, da der öffentlich-rechtliche Rundfunk in den jeweiligen Länderrechten verankert ist. Spätestens danach steht dann der endgültige Betrag der Erhöhung fest. Damit die GEZ von den Bürgerinnen und Bürgern tatsächlich mehr verlangen kann, muss noch der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag geändert werden.
Fazit:
Die Auseinandersetzung um die Erhöhung der GEZ-Gebühren ist nur ein Bereich in dem aktuell zwischen den Ländern, der Öffentlichkeit und den Anstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland gestritten wird. Neben dieser Detailfrage geht es um die grundsätzliche Reform von ARD und ZDF oder ein weiter so. Zusätzlicher Streitpunkt ist die Ausgestaltung der Online-Aktivitäten wie beispielsweise die Einrichtung von so genannten Mediatheken.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Internetrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert
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