Bei der nächsten Hamburger Wahl im Februar 2008 soll zum ersten Mal ein "digitaler Wahlstift" zum Einsatz kommen. Das lästige Auszählen der Stimmen und verschmierte Wahlzettel sollen dann der Vergangenheit angehören. Die Wählerin oder der Wähler sollen in der Kabine neben den Stimmzetteln den Wahlstift erhalten. Hat man sich für eine Partei oder einen Kandidaten entschieden und kreuzt diese(n) auf dem Stimmzettel an, so zeichnet der Wahlstift, für das menschliche Auge kaum sichtbar, das Kreuz auf dem Papier auf. Danach muss der Stift wieder abgegeben werden um die Daten in einer Auslesestation auf einen Laptop zu übertragen. Nach dem Ende der Wahl wird aus den ausgelesenen Stimmen dann automatisch das Wahlergebnis errechnet. Damit die Überraschung am Wahltag nicht ganz so groß ist, können die Hamburger Bürgerinnen und Bürger die neuen Wahlstifte in so genannten "Schnupper-Wahllokalen" ausprobieren.
Kritiker warnen vor der Unsicherheit einer solchen Computer-Wahl, da es kaum Stichproben-Nachzählungen geben soll. Der Wahlstift ist zudem manipulierbar, wie Hacker des Chaos Computer Club (CCC) nun bewiesen haben. In einer Meldung auf der Website erläutern sie den Einsatz und die Gefahren eines "Trojanischen Wahlstifts". danach können Wähler oder Helfer bei der Wahl manipulierte Wahlstifte einschmuggeln, der optisch mit den echten Wahlstiften identisch sei. Der falsche Wahlstift könne einen Schadcode enthalten, der beim Auslesen auf die gesammelten Daten und die eingesetzten Programme übertragen wird.
Das Landeswahlamt in Hamburg dementierte allerdings die Unsicherheit des Wahlstiftes. In einer Stellungnahme gegenüber Heise Online erklärte ein Sprecher: "Wir können garantieren: Ein Stift, der nicht für den Einsatz bei der Wahl zugelassen ist, wird vom System abgewiesen, kann keinen Schaden anrichten."
Fazit:
Inwieweit die Hamburger Wahlstifte tatsächlich manipulierbar sind, wird sich erst am Wahltag zeigen. Die öffentlichkeitswirksame Intervention des CCC hat aber zu einer erneuten Diskussion über die Sicherheit und Durchführbarkeit elektronischer Wahlen ausgelöst. Das Hamburger Landeswahlamt nimmt den Ball des CCC unterdessen auf und zeigt sich konstruktiv. Insbesondere der Hinweis auf mögliche "Innentäter" sei sehr wichtig. Das eingesetzte Personal zur Wartung und Auswertung der Geräte solle nun sicherheitsüberprüft werden.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Internetrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert
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