In den vergangenen Monaten ist die Problematik des mangelnden Jugendschutzes in Online-Chats immer wieder Gegenstand öffentlicher Debatten gewesen. Nun haben drei führende deutsche Anbieter reagiert und sich zur "Selbstkontrolle Chat" zusammengeschlossen. Lycos Europe, Knuddels und RTL unterzeichneten jetzt als Erstunterzeichner einen selbstverpflichtenden Verhaltenskodex für Chatanbieter (PDF-Datei) unter dem dem Dach der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Dienstleister (FSM).
In der Erklärung werden unter anderem folgende Punkte berücksichtigt:
"Moderation
Die Chatanbieter verpflichten sich, zu den für Kinder und Jugendlich üblichen Chatzeiten von 10-22 Uhr Moderatoren in ihrem gesamten Chatangebot zur Verfügung zu stellen. Moderatoren können sowohl Mitarbeiter des jeweiligen den Chat betreibenden Unternehmens, als auch ehrenamtliche Helfer, z. B. Mitglieder der Community, die über ein entsprechendes Bewusstsein bzgl. der Notwendigkeit des Schutzes von Kindern und Jugendlichen verfügen und sich durch verantwortungsvolles Verhalten innerhalb der Community auszeichnen, sein. Die Chatanbieter stellen den Nutzern spätestens innerhalb eines Jahres nach Zeichnung des Verhaltenskodexes eine Alarmierungs-Möglichkeit zur Verfügung, über die ein Moderator zeitnah zur Unterstützung gerufen werden kann.
Gemeinsame gepflegte „Bad Word“-Liste
Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Chats zu optimieren, verpflichten sich die Anbieter, intelligente technische Lösungen einzusetzen. Die Anbieter integrieren in ihre Filterprogramme dazu unter anderem eine gemeinsam gepflegte „Bad Word“-Liste. Die Liste enthält alle Begriffe, die bei den angeschlossenen Anbietern im Chat nicht benutzt werden dürfen. Sie wird von allen Unterzeichnern dieses Subkodexes zusammengestellt und nach Bedarf aktualisiert. Die Geschäftsstelle der FSM verwaltet und pflegt die Liste zentral., Die so entstandene, gemeinsame Liste wird regelmäßig überprüft und entsprechend zur Anwendung gebracht.
Altersverifizierung/ Anmeldeprozedur
Die Anbieter von Chats werden sich im Rahmen ihrer wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten und soweit zumutbar bemühen, bei der Registrierung der Nutzer zur Community/ zum Chat oder im Laufe des weiteren Kontaktes mit dem Mitglied der Community/ des Chat Prozeduren einzurichten, die eine eindeutige Identifizierung und Rückverfolgung des Nutzers ermöglichen. Dieses kann unter anderem durch eine Aktivierungsmail bei einem Nichtfreemailer oder durch die Setzungen eines „unique identifiers“ erfolgen. Dadurch wird neben der Identifizierbarkeit des Nutzers bei unangemessenem Verhalten im Chat auch eine Wiederanmeldung bereits gesperrter Nutzer erschwert. Generell gilt es hierbei jedoch zu beachten, dass zu aufwendige und langwierige Anmeldeprozeduren auf die Nutzer eine abschreckende Wirkung haben und dazu führen können, dass sich sie zu einem anderen Chatangebot mit niedrigeren Zugangshürden und weniger Schutzmechanismen wechseln. Dies kann nicht im Interesse des Jugendschutzes sein, da in Angeboten mit niedrigen Zugangshürden die Sicherheitsstandards in der Regel ebenfalls entsprechend niedrig sind. Auf diese Weise würde einer Verbesserung Schutzes von Kindern und jugendlichen in Chats entgegen gewirkt.
Nutzeraufklärung
Zur Verbesserung des Jugendschutzes sind technische Maßnahmen ein wirksames Mittel, jedoch allein nicht ausreichend. Es bedarf auch des kompetenten und selbstbestimmten Nutzers. Die Anbieter sind sich ihrer Verantwortlichkeit in diesem Bereich bewusst. Aus diesem Grund verpflichten sie sich, im Rahmen ihres Angebots einen Beitrag zur Nutzeraufklärung zu leisten. Zu diesem Zweck halten sie eine ausführliche Chatikette bereit, welche Nutzer über das Thema Sicherheit und
angemessenes Verhalten in Chats informiert. Einen Verweis auf die Chatikette und andere Sicherheitshinweise erhalten Nutzern im Rahmen der Anmeldeprozedur. Des Weiteren sind diese Informationen zentral auf der Webseite erreichbar. Neben Informationen zum sicheren Chatten stellen die Chatanbieter auch interaktive Elemente bereit, um ihren Nutzern Wissen zum richtigen Verhalten im Chat zielgruppengerecht aufbereitet zu vermitteln, soweit die FSM eine Zusammenstellung von bereits existierendem und frei verfügbarem Material zur Verfügung stellt."
Fazit:
Die Praxis wird zeigen, inwieweit die aufgestellten Regelungen einerseits durch die Anbieter umgesetzt und andererseits auch von den Nutzern akzeptiert werden. Grundsätzlich können Maßnahmen zur Sicherung der Qualität und der Belange des Jugendschutzes auch in Chat-Räumen aber nicht schaden. Allerdings darf dabei auch nicht über das Ziel hinaus geschossen werden.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Jugendschutz und Recht im Internet: Rechtsanwalt Sören Siebert
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