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Preisgestaltung auf den Internetseiten genealogie.de und alphaload.de unzulässig

Zwei weitere Erfolge im Kampf gegen Kostenfallen im Internet hat der Verbraucherzentrale Bundesverband errungen. Diesmal betroffen: Die Online-Portale genealogie.de und alphaload.de.

Täglich erreichen die Verbraucherzentralen Beschwerden von Verbrauchern, die auf irreführende Dienstleistungsangebote im Internet hereingefallen sind. Die Angebotspalette reicht von Routenplanern über Downloadportale bis hin zu Ahnenforschungsdiensten. Die Anbieter locken die Verbraucher in die Falle, indem sie die Preisangabe im Kleingedruckten verstecken. Hat der Nutzer sich für das vermeintlich kostenlose Angebot angemeldet, erhält er kurz darauf eine Rechnung, in der ihm sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen gedroht wird, falls er die Zahlung verweigert.

Die beiden aktuellen Urteile helfen, dem Versteckspiel mit Preisen einen Riegel vorzuschieben: Hinsichtlich der beanstandeten Internetseite genealogie.de entschied das Landgericht Frankfurt a.M., dass die Gestaltung der Webseite, die vom Gesetzgeber gestellten Anforderungen an Preiswerbung nicht erfüllt. Um den Preis zu entdecken, musste man auf der Anmeldeseite einem Sternchenverweis zum Kleingedruckten folgen, der neben einer Vielzahl belangloser Informationen auch den Preis enthielt. Nicht eindeutig genug, befand das Gericht.

Fazit:

Auch die Webseite alphaload.de erfüllte nach Ansicht des Landgerichts Berlin die gesetzlichen Anforderungen an Preisangaben nicht. Dem Verbraucher wurde ein Testangebot unterbreitet, um das Downloadportal 14 Tage lang kostenfrei zu nutzen. Dass diese Testphase automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag übergehen sollte, wenn der Verbraucher nicht rechtzeitig kündigt, ließ sich hingegen nur den AGB entnehmen.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. - PM vom 29.11.2007, Az.: 2/03 O 856/06, 96 O 175/07

 

Rechtsberatung Kostenfallen und Verbraucherschutz: Rechtsanwalt Sören Siebert 


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