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ungewollte Abos: Gericht verurteilt Gebrüder Schmidtlein zu Unterlassung

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat vor dem Landgericht Darmstadt im Rechtsstreit gegen die Gebrüder Schmidtlein aus Büttelborn, die Surfer auf ihren Internetseiten häufig in Abofallen gelockt haben, einen wichtigen Etappensieg errungen.

Das Gericht gab mit Urteil vom 22.11.2007 der Verbraucherzentrale Sachsen recht und verurteilte die Gebrüder Schmidtlein, es künftig zu unterlassen, auf der Internetseite P2P-heute.com mit folgendem Text zu werben: „Ihre Testzeit verlängert sich nach Ablauf des Anmeldetages (ab 24.00 Uhr) zu einem Abo zum Preis von 7,00 € incl. MWSt. monatlich bei einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer halbjährlichen Abrechnung im Voraus“. Das Gericht rügte diesen Hinweis als unzulässig, weil der Nutzer hier nicht in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang darauf hingewiesen werde, wie er die Veränderung der Testzeit in ein kostenpflichtiges Abo hätte verhindern können.

Bundesweit hatten sich Verbraucher in der jüngsten Vergangenheit darüber beschwert, dass sie sich von dem Angebot, bis 24 Uhr des betreffenden Tages diverse Internetseiten zu testen, zunächst angelockt fühlten. Trotz Beendigung ihres Tests vor Mitternacht sind sie dann allerdings ungewollt in einen Zwei-Jahresvertrag geraten. Sie waren sich sicher, dass gerade kein Vertrag zustande gekommen sein konnte, da sie jeweils vor 24.00 Uhr ihren Test, etwa auf der Seite P2P-heute.com beendet hatten. Die Gebrüder Schmidtlein betreiben eine Vielzahl von derartigen Internetseiten und hatten mit dieser Masche bundesweit und massenhaft Verbraucher in Verträge gelockt.

Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Fazit:

Gerade bei Verträgen im Internet sollte der Nutzer genau auf die Vertragsbedingungen achten. Oft finden sich zwischen Leistungsbeschreibungen, AGB und bunten Bildern Hinweise darauf, dass ein vermeintlich kostenloser Dienst doch kostenpflichtig ist. Hierzu muss man aber oft sehr genau hinsehen.

 


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