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Deutsche Finanzämter scannen 100.000 Internetseiten am Tag

Das automatische Suchprogramm der Steuerfahnder soll Schwarzhändler im Internet aufspüren. Dies berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung.

Dabei soll es sich um eine spezielle Suchmaschine namens Xpider handeln, die ursprünglich von einem Tochterunternehmen der Deutschen Börse AG entwickelt wurde. Diese werde nun auch vom Bundeszentralamt für Steuern genutzt.

Gefunden werden sollen vor allem Internethändler auf Verkaufsplattformen wie eBay, die Ihre Gewinne vor den Finanzämtern verheimlichen. Der elektronische Geschäftsverkehr werde nur nach nicht registrierten Unternehmen durchsucht, die Waren oder Dienstleistungen anbieten.

Das System sei in der Lage, Angebote und Verkäufe aus Online-Verkaufs- und Versteigerungsplattformen anbieterbezogen zusammenzuführen. Bei Treffern holen die zuständigen Finanzämter von den Plattformanbietern Einzel- und Sammelauskünfte ein, so die Zeitung.

Quelle: FAZ vom 7.2.2008

Fazit:

Viele Verkäufer sind - gerade auf Plattformen wie eBay - der Meinung, dass Ihre Tätigkeit als „Privat“ einzuordnen sein. Oftmals liegen die Betroffenen mit dieser Einschätzung jedoch daneben. Die Grenze zwischen Privatverkauf und unternehmerischem Handeln ist gerade bei eBay fließend.
Wer jedoch einen eigenen Online-Shop betreibt, kann sich in den meisten Fällen nicht darauf berufen, dass es sich hierbei lediglich um private Verkäufe handelt. Die Einnahmen aus derartigen Geschäften sind dann selbstverständlich auch zu versteuern. 

Rechtsberatung Online-Shops: Rechtsanwalt Sören Siebert

 


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