Das Plenum des Deutschen Presserats hat sich mit Einwänden des Axel Springer Verlags gegen Beschwerden von Bildblog befasst. Dabei hat das Plenum mehrheitlich keine Anhaltspunkte für einen Missbrauch des Beschwerderechts festgestellt.
Bildblog hatte seit 2006 insgesamt zwölf Beschwerden beim Presserat eingereicht. Drei davon sind noch nicht entschieden. Mit den Beschwerden wurden Verstöße gegen den Pressekodex geltend gemacht.
Nach Auffassung des Plenums handelt es sich in allen Fällen um medienethische Anliegen, mit denen sich der Presserat nach eigener Aufgabenstellung zu befassen hat. Der Axel Springer Verlag hatte moniert, dass Bildblog ein kommerziell betriebenes journalistisches Produkt sei. Ein Teil des dort veröffentlichten Inhalts werde durch Beschwerden beim
Presserat und die Dokumentation der jeweiligen Ergebnisse erzeugt. Die Beschwerden verfolgten daher keine ethischen Ziele, so der Springer Verlag.
Quelle: http://www.presserat.de
Fazit: Dass der Springer-Verlag mit Einwänden beim Presserat reagiert, zeigt dass die Website Bildblog.de und deren Aktivitäten bei Springer verfolgt werden. Springer vermutete bei den vorliegenden Beschwerden gegen die „Bild“ einen Missbrauch des Beschwerderechts. Die Begründung: Den Machern der Seite bildblog.de gehe es bei ihren Eingaben nicht darum, Missstände aufzuzeigen - sondern um Kommerz. Sehr schön, dass diese Begründung vom Axel-Springer-Verlag kommt… .
Autor:
Rechtsanwalt Sören Siebert - Rechtsberatung Internetrecht
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