Das EU-Wettbewerbsverfahren gegen Microsoft hat nach Ansicht der Grünen-Abgeordneten Heidi Rühle weitergehende Konsequenzen. So sehen sowohl die EU-Haushaltsordnung als auch die Vergaberichtlinie der Europäischen Union vor, dass Bieter bei Vergabeverfahren der EU dann auszuschließen sind, wenn diese eine schwere Verfehlung begangen haben und deshalb rechtskräftig verurteilt wurden. Microsoft wurde in der in den letzten Jahren von der Kommission unter anderem wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung zu einem hohen Bußgeld verurteilt.
Frau Rühle hat sich nun in einer schriftlichen Anfrage an die EU-Kommission gewandt, um zu klären ob Microsoft von laufenden oder künftigen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss. Eine Stellungnahme der EU-Kommission liegt bisher nicht vor. Die Kommission hat für eine Antwort bis zu sechs Wochen Zeit.
Fazit:
Sollte sich die Ansicht von Frau Rühle durchsetzen, hätte dies sicher erhebliche Konsequenzen für Microsoft. Zwar sind in der Vergangenheit einige Institutionen bereits auf Linux und Mozilla und Co umgestiegen. In der Mehrzahl der zahlreichen EU-Behörden dürften jedoch mehrheitlich Microsoft-Produkte wie Windows und Office im Einsatz sein.
Rechtsanwalt Sören Siebert - Rechtsberatung Internetrecht
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