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BDI macht Front gegen ARD und ZDF

Es geht um die geplanten Online-Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Man wundert sich, wer alles zu diesem Thema etwas zu sagen hat. Unzählige Statements aus allen Richtungen der Politik, Gesellschaft, der Industrie und von Konkurrenten werden seit Monaten in die Diskussion geworfen. Nun hat sich auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) in die Diskussion eingeschaltet.

Der mächtige Wirtschaftsverband befürchtet durch die geplante Ausweitung der Aktivitäten von ARD und ZDF im Internet, dass eine durch GEZ-Gebühren finanzierte Konkurrenz für die privaten TV-Sender und andere Medien, die online aktiv sind, entsteht. Darin wird ein unzulässiger Eingriff gesehen der zu Wettbewerbsverzerrungen führe und sich auch nicht mit dem Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks begründen lasse. Zudem befürchtet der Verband, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher die zusätzlichen Online-Aktivitäten durch eine höhere Rundfunkgebühr tragen müssten. Grund hierfür seien insbesondere auch die Mediatheken von ARD und ZDF, da für die Bereitstellung von TV-Sendungen im Internet erhöhte Lizenzgebühren an die Urheber und Produzenten der Formate, Sendungen und Beiträge zu entrichten seien.

Die Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sehen dies naturgemäß anders. Sie sehen die Bereitstellung der Inhalte im Netz als überlebenswichtig an, da ansonsten breite Teile der Bevölkerung, insbesondere jüngere und Internet-affine Zuschauer und Zuschauerinnen nicht mehr erreicht werden könnten. Dass dies auch eine Frage der Qualität und des Angebots von ARD und ZDF sein könnte, wird dabei offensichtlich übersehen. Hier herrscht großer Reformbedarf um die über 7 Milliarden Euro die durch die GEZ-Gebühr aquiriert werden auch zuschauergerecht einzusetzen.

Fazit:
Am 12.06.08 tagen und beraten die Ministerpräsidenten der Länder über den Entwurf eines neuen Rundfunkstaatsvertrages. Darin enthalten ist aktuell ein Passus, der es ARD und ZDF verbietet, den Zeitungsverlagen durch seine Online-Angebote Konkurrenz zu machen. Die Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wollen diesen Passus nun in letzter Minute noch kippen. Ob es bei dem Treffen tatsächlich zu einer Einigung der Beteiligten über die unterschiedlichen Interessen kommt ist allerdings noch offen, da die Fronten sehr verhärtet sind und es um die grundsätzliche Frage geht, inwieweit der Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch Online-Informationen und digitale Inhalte umfassen soll und kann.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung
Internetrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert


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