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Aus für falsche Lockangebote: Mehr Preistransparenz bei Flugtickets

Das Europäische Parlament hat beschlossen, dass Passagiere künftig über den tatsächlichen Flugpreis sowie über alle anfallenden Kosten wie Steuern, Flughafengebühren oder andere Abgaben informiert werden müssen. Auf diese Weise will das Parlament für mehr Preistransparenz bei Flugtickets sorgen und missverständlichen Preisauskünften entgegentreten. Bislang werden Flugpreise vielfach ohne Angaben diverser Kostenfaktoren veröffentlicht.

Der Praxis falscher Lockangebote und missverständlicher Preisauskünfte wird ein Ende gesetzt. Verhindert werden damit scheinbar billige Angebote, etwa im Internet, die sich im Nachhinein doch als deutlich teurer als angekündigt herausstellen. "Der zu zahlende Endpreis ist stets auszuweisen und muss den anwendbaren Flugpreis (...) sowie alle anwendbaren Steuern und
Gebühren, Zuschläge und Entgelte, die unvermeidbar und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhersehbar sind, einschließen", heißt es im Verordnungstext.

Passagiere erhalten künftig neben dem Endpreis eine vollständige Aufschlüsselung  des Flugpreises, der Steuern, der Flughafengebühren und der sonstigen Gebühren, Zuschläge und Entgelte, wie etwa diejenigen, die mit der Sicherheit oder dem Kraftstoff in Zusammenhang stehen. "Fakultative Zusatzkosten", etwa das Mitnehmen eines zusätzlichen Gepäckstücks, werden
auf klare, transparente und eindeutige Art und Weise am Beginn jedes Buchungsvorgangs mitgeteilt, die Annahme der fakultativen Zusatzkosten durch den Kunden erfolgt auf „Opt-in“-Basis.

Quelle: Europäisches Parlament, www.europarl.de

Fazit:

Preistransparenz und genauere Informationen über die Preisbestandteile für Flüge die im Internet beworben und gebucht werden sind lange überfällig. Super-Schnäppchen-Preise haben sich in der Vergangenheit am Ende allzu oft als teure Mogelkiste herausgestellt. Mit der neuen Verordnung schafft das Europäische Parlament da nun Abhilfe. Die Verordnung ist wirksam, sobald sie EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde.

Autor: Philipp Otto

 

Rechtsberatung Verbraucherschutz im Internet: Rechtsanwalt Sören Siebert 


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